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Alt 15.10.2020, 15:40   #11945
keko#
Szenekenner
 
Benutzerbild von keko#
 
Registriert seit: 06.11.2015
Beiträge: 17.400
Zitat:
Zitat von Matthias75 Beitrag anzeigen
...

Ich sehe das so, dass wir eine Regierung haben, die schnell entscheiden muss und dies erfreulicherweise auch tut....
Ja, ist verständlich.
Krisenzeiten sind politisch auch immer sehr spannende Zeiten und man sollte daher trotzdem genau hinschauen, was gemacht wird.
keko# ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.10.2020, 15:43   #11946
Dafri
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Estebban Beitrag anzeigen
Der AG hat eine Fürsorgepflicht für seine MA. Also kann er von dir verlangen dass du einen Test machst, damit du niemanden ansteckst. Sollte aber eigentlich auch aus Rücksicht auf die Kollegen kein Problem darstellen sich schnell testen zu lassen?

Ist das wirklich so rechtlich festgelegt bei einer Rückkehr aus einem Nicht Risikogebiet? Habe da vom Betriebsrat andere Dinge mitbekommen,wissen tue ich es natürlich nicht.


https://www.hwk-koeln.de/artikel/dar...32,0,2196.html

Geändert von Dafri (15.10.2020 um 15:54 Uhr).
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Alt 15.10.2020, 15:54   #11947
dr_big
Szenekenner
 
Registriert seit: 17.03.2011
Beiträge: 3.429
Zitat:
Zitat von Tina Beitrag anzeigen
Der Arbeitgeber kann einen Test verlangen, muss diesen dann aber auch bezahlen, ebenso kann er eine Quarantäne verlangen, muss diese aber auch vergüten.
Da bin ich anderer Meinung. Der Arbeitgeber kann dir einen Test anbieten, du hast aber das Recht abzulehnen ohne dass dir Nachteile entstehen dürfen. Der AG kann dann entscheiden ob er dich bezahlt nach Hause schickt oder doch lieber arbeiten lässt.
dr_big ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 15.10.2020, 15:55   #11948
MattF
Szenekenner
 
Registriert seit: 27.04.2011
Beiträge: 8.756
Zitat:
Zitat von Schwarzfahrer Beitrag anzeigen
A propos, reine Neugier: weiß jemand, inwieweit ein Arbeitgeber bei Rückkehr aus dem Familienurlaub (kein Risikogebiet) das Recht hat, vom Mitarbeiter einen Corona-Test zu verlangen, bevor er zur Arbeit zurückkehrt? (So geschehen beim Bekannten, Führungsposition bei einem lokalen Energieversorger). Muß sowas Teil einer Betriebsvereinbarung sein, oder geht es auch "einfach so"?


Dachte die Frage wäre relativ einfach zu beantworten ist sie aber nach kurzer Recherche doch nicht so ganz.

Wie immer bei Corona muss man abwägen.

Wichtig in dem Zusammenhang sind die Fürsorgepflichten.

Die hat der Arbeitgeber gegen alle seine Mitarbeiter (evtl. Kunden) aber auch die Mitarbeiter untereinander.

Grundsätzlich darf der Arbeitgeber allerdings nicht willkürlich für jeden egal wo der seinen Urlaub verbracht hat einen Test anordnen.

Er braucht schon eine gewisse Begründung. Klar wäre jemand käme aus einem Risikogebiet nur dann muss der sich eh testen lassen und s.o, auch der Arbeitnehmer hat eine Fürsorgepflicht gegen z.b. seine Kollegen.

Eine Begründung könnte aber auch sein, dass der Kollege früher oft auf Reisen in die ganze Welt gegangen ist und der AG nun den Verdacht hat, er war wieder wer weiß wo und vielleicht doch in einem Risikogebiet um einen Test anzuordnen (denn ich muss meinem AG ja auch gar nicht sagen wo ich im Urlaub bin oder ich lüge).

Wenn man jetzt einen Hotelrechnung z.b. aus einem Nichtrisikogebiet vorweist um den Verdacht zu entkräften, dann müssen sich letztlich die Juristen streiten was dann ist insbesondere ob Entgeltfortzahlung geleistet wird, bis der Prozess in 6 Monaten um ist


Edit und P.s. nur als Anmerkung, bei Führungskräften gilt auch nicht unbedingt Arbeitnehmerrecht kann sein muss aber nicht und nicht unbedingt zu allen Fragen.

Geändert von MattF (15.10.2020 um 16:02 Uhr).
MattF ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.10.2020, 16:01   #11949
dr_big
Szenekenner
 
Registriert seit: 17.03.2011
Beiträge: 3.429
Zitat:
Zitat von MattF Beitrag anzeigen
Dachte die Frage wäre relativ einfach zu beantworten ist sie aber nach kurzer Recherche doch nicht so ganz.

Wie immer bei Corona muss man abwägen.

Wichtig in dem Zusammenhang sind die Fürsorgepflichten.

Die hat der Arbeitgeber gegen alle seine Mitarbeiter (evtl. Kunden) aber auch die Mitarbeiter untereinander.

Grundsätzlich darf der Arbeitgeber allerdings nicht willkürlich für jeden egal wo der seinen Urlaub verbracht hat einen Test anordnen.

Er braucht schon eine gewisse Begründung. Klar wäre jemand käme aus einem Risikogebiet nur dann muss der sich eh testen lassen und s.o, auch der Arbeitnehmer hat eine Fürsorgepflicht gegen z.b. seine Kollegen.

Eine Begründung könnte aber auch sein, dass der Kollege früher oft auf Reisen in die ganze Welt gegangen ist und der AG nun den Verdacht hat, er war wieder wer weiß wo und vielleicht doch in einem Risikogebiet um einen Test anzuordnen (denn ich muss meinem AG ja auch gar nicht sagen wo ich im Urlaub bin oder ich lüge).

Wenn man jetzt einen Hotelrechnung z.b. aus einem Nichtrisikogebiet vorweist um den Verdacht zu entkräften, dann müssen sich letztlich die Juristen streiten was dann ist insbesondere ob Entgeltfortzahlung geleistet wird, bis der Prozess in 6 Monaten um ist
Wer in einem ausserdeutschen Risikogebiet war, muss sich bei Rückkehr in Quarantäne begeben und beim Gesundheitsamt melden. Das darf der Arbeitgeber nicht durch einen selbst veranlassten Test aushebeln. Generell muss der Arbeitgeber erstmal der Aussage des Mitarbeiters glauben, dass er nicht in einem Risikogebiet war. Er darf auch nicht fragen wo du im Urlaub warst, er darf höchstens fragen, ob du in einem Risikogebiet warst.
dr_big ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 15.10.2020, 16:10   #11950
Estebban
 
Beiträge: n/a
Mal eine komplett unjuristische Frage - was spricht dagegen einen Test zu machen? Gerade wenn der AG ihn auch noch zahlt. Also mir fällt beim besten Willen kein Argument gegen einen Test ein. Außer halt das übliche „ich will aus Prinzip erstmal nicht, weil du willst“
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Alt 15.10.2020, 16:11   #11951
LidlRacer
Szenekenner
 
Benutzerbild von LidlRacer
 
Registriert seit: 01.02.2008
Beiträge: 18.653
Zitat:
Zitat von Matthias75 Beitrag anzeigen
Wenn wir alle Zeit der Welt hätten, wäre der Weg über die Judikative vermutlich besser. Nur, in einer sich schnell ändernden Lage wie der aktuellen Pandemie hat man nicht die Zeit, einen Gesetzesentwurf zu formulieren und das gesamte Prüfungs- und Abstimmungsverfahren zu durchlaufen.
Du meinst Legislative.
__________________
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LidlRacer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.10.2020, 16:12   #11952
MattF
Szenekenner
 
Registriert seit: 27.04.2011
Beiträge: 8.756
Zitat:
Zitat von dr_big Beitrag anzeigen
Wer in einem ausserdeutschen Risikogebiet war, muss sich bei Rückkehr in Quarantäne begeben und beim Gesundheitsamt melden. Das darf der Arbeitgeber nicht durch einen selbst veranlassten Test aushebeln.

Hatte ich auch genaus so gemeint. Da stellt sich die Frage nicht unbedingt.

Zitat:
Zitat von dr_big Beitrag anzeigen
Generell muss der Arbeitgeber erstmal der Aussage des Mitarbeiters glauben, dass er nicht in einem Risikogebiet war.
Ok ich hab meine Quelle jetzt nochmal gelesen und du hast wohl recht, ich hab das falsch verstanden.
MattF ist offline   Mit Zitat antworten
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