So wenig ich den Kubicki leiden kann, aber da hat er nicht unrecht. Die Gerichte haben in letzter Zeit schon klargestellt, dass die Maßnahmen sauber begründet sein müssen. Und wie man begründen will, dass z.B. Friseure arbeiten dürfen und Masseure nicht, das frage ich mich schon. Ich sehe da wieder viel Pfusch in der Politik und das sorgt nicht gerade für Akzeptanz bei der Bevölkerung.
Ich hab's heut schon Mal geschrieben. Wenn es jetzt reihenweise klagen gibt, vom Gaststättenverband oder der FDP, so wie sich das bei kubicki fast liest oder der allseits beliebten AfD, und dann werden Maßnahmen wie die Schließung von Restaurants und Kneipen für nichtig erklärt, weil nicht begründet ist, warum gerade davon Gefahr ausgeht. Wie geht's dann weiter. Politik blamiert, kein Plan B. Wat nu? Halte ich durchaus für im Bereich des möglichen
gilt nicht auch für religiöse Ereignisse, Gottesdienste egal zu welchem Gott/höheren Wesen die Pflicht des Veranstalters ein Hygiene-Konzept vorzulegen?
Maximale Teilnehmeranzahl/abhängig von der räumlichen Situation,
Masken, Teilnehmerlisten etc.?
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AfD-Verbot jetzt - und die "Werteunion" am besten gleich mit!
Russland ist ein Terrorstaat.
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Fahrrad for future!
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...und dann werden Maßnahmen wie die Schließung von Restaurants und Kneipen für nichtig erklärt, weil nicht begründet ist, warum gerade davon Gefahr ausgeht. Wie geht's dann weiter...
Wenn das so kommen sollte, dann sollten wir uns vielleicht Maßnahmen überlegen die sich besser begründen lassen!
(Ich sehe jetzt auch nicht die Verhältnismäßigkeit, wenn Frisöre nicht mehr arbeiten dürfen aber die Grundschulen offen bleiben z.B)
Ohne jetzt die einzelnen Beispiele bewerten zu wollen finde ich es eigentlich ganz schön zu sehen, dass unser Staat ganz gut funktioniert und nicht einfach irgendwer irgendwas beschließen kann!
Die Öffnung von Kirchen hat Vorrecht vor der Öffnung von Hallenbädern? Wo steht das?
Sehr pointiert formuliert, und natürlich weißt du, dass das so nirgends steht. Gemeint war aber wohl eine unterschiedliche Wertung der genannten Aktivitäten.
Immerhin berührt die Religionsausübung ein Grundrecht.
"Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet." (Art. 4 GG)
Sporttreiben jeder Art (und die Zur-Verfügung-Stellung der entsprechenden Infrastruktur) dürfte jedoch dem individuellen Freizeitverhalten zuzurechnen sein.
Grundrechte einzuschränken, geht nur durch ein Gesetz bzw. aufgrund eines Gesetzes - und es muss verhältnismäßig sein. Für die Regelung bzw. Einschränkung von Freizeitaktivitäten gilt dieser Vorbehalt nicht.
Einverstanden?
__________________ "Sport hat die Kraft, die Welt zu verändern. Er hat die Kraft, zu inspirieren. Er hat die Kraft, Menschen zu vereinen, wie es sonst nur weniges kann. Sport kann Hoffnung erwecken, wo vorher nur Verzweiflung war." (Nelson Mandela)
Macron hat eben im franz. Fernseh einen neuen Lockdown angekündigt, wohl schon ab Freitag. Meine älteste Tochter sucht schon eine Zugverbindung nach DE.
Krasse Sache -- ich hoffe, die Politiker wissen, was sie tun.
Eine der Hauptpersonen ist übrigens Maskengegnerin - und verkauft selbst Masken.
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