Wie schon geschrieben wurde muss der Händer eine gesetzliche Gewährleistung von mind. Einem Jahr auf das gebrauchte Produkt geben. Auch hier ist in den ersten 6 Monaten der Händler in der Nachweispflicht.
Das würde ich ihm vorhalten, wenn der mit so einer Nummer käme.
Die Werkstatt kann auch einfach behaupten, der Riss durch die nicht sachgerechte Demontage des Tretlagers entstand. In diesem Fall guckt man erst einmal ganz dumm aus der Wäsche.
Echt? Was soll man denn da wie falsch machen, dasses BBS nen Riss in axialer Richtung kriegt?
Prinzipiell könnte der Händler natürlich was in der Art behaupten, aber, siehe Beweislastumkehr, fiele mir nix ein, wie er da nen wie auch immer gelagerten Nachweis führen könnte.
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Im finstersten Winkel Frankreichs, wo das Kopfsteinpflaster herumspukt, begann ein Junge aus Gelderland zu sprinten. Eine halbe Stunde später drang durch eine Maske aus Schlamm und Kuhscheiße ein feines Lächeln. Ich schloss die Augen und hörte die Matthäus-Passion auf Rädern.
Ein Betrugsvorwurf ist erstmal ein zu beweisender Vorwurf,...
Ich hab glaub ich an keiner Stelle angeregt, den Bruder damit direkt zu konfrontieren.
Aber die Zahl der fadenscheinigen 'Zufälle' an dem Bike erscheint mir doch geeignet, zumindest mal nen Hauch Duftprobe ausm Fläschchen zu lassen.
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Im finstersten Winkel Frankreichs, wo das Kopfsteinpflaster herumspukt, begann ein Junge aus Gelderland zu sprinten. Eine halbe Stunde später drang durch eine Maske aus Schlamm und Kuhscheiße ein feines Lächeln. Ich schloss die Augen und hörte die Matthäus-Passion auf Rädern.
Echt? Was soll man denn da wie falsch machen, dasses BBS nen Riss in axialer Richtung kriegt?
Prinzipiell könnte der Händler natürlich was in der Art behaupten, aber, siehe Beweislastumkehr, fiele mir nix ein, wie er da nen wie auch immer gelagerten Nachweis führen könnte.
Keine Ahnung wie man das schaffen soll, aber darin ging es mir ja auch nicht. Ich wollte nur damit sagen, das wenn der Händler sich quer stellt, hat man eigentlich wenig möglichen, außer zu einem Anwalt zu gehen, was ohne Rechtsschutz nicht zu empfehlen ist.
Wie auch immer, ich würde das Lager wieder einbauen, zum Händler gehen und freundlich sagen: hier schau Mal war ich entdeckt habe .
Rechtsschutz ist vorhanden und wird bei Bedarf auch angewandt. Auch sollte man MIR nicht so kommen, als könne ich nicht mit Werkzeug umgehen, habe im Handwerk gelernt und gearbeitet und die Maschinen, an denen ich da geschraubt hatte, hätten mich ganz schön was gekostet, wenn ich nicht schrauben könnte.
Aber, wie gesagt, ich denke, erstmal Gewährleistung und dann langsam steigern, wenn er zuckt.
Ich brauche die Kohle dann schließlich für ein nicht defektes Rad, da ich es nicht gerade dicke habe.
Ein Betrugsvorwurf ist erstmal ein zu beweisender Vorwurf, selbst wenn er einem ins Auge sticht. Kann man als verstärkendes Argument sicher einfließen lassen, aber aus dem Vorwurf ergibt sich zunächst null Anspruch. Darüber entscheiden bei auseinandergehenden Ansichten andere.
Würde an Björns Stelle auch mit dem Gewährleistungshämmerchen und dem Wunsch auf Rückabwicklung beginnen und nicht gleich mit der Betrugskeule kommen.
das sehe ich ganz genauso!
Wenn er schlau ist, hält er die Bälle flach (wie sybenwurz weiter oben meinte) und geht er über die Brücke, die man ihm mit der Gewährleistung und der Forderung nach Rückabwicklung baut.
Wenn er das nicht ist oder nicht sein kann(?!) gibt's den Ärger von ganz alleine.
Wenn er schlau ist, hält er die Bälle flach (wie sybenwurz weiter oben meinte) und geht er über die Brücke, die man ihm mit der Gewährleistung und der Forderung nach Rückabwicklung baut.
Wenn er das nicht ist oder nicht sein kann....
/QUOTE]
Ich mach das schon. Im übrigen hätte es für den Händler noch richtig dumm werden können, wenn mir was passiert wäre. Dann wäre es eine Körperverletzung durch Fahrlässigkeit, durch das Rad eine gefährliche und bei bleibenden Schäden sogar eine schwere Körperverletzung.
Ich glaube, auch wenn der Händler so etwas nicht genau weiß, wird er so etwas auch im Hinterkopf haben. Und wenn nicht, macht den Rest mein Anwalt von der Rechtsschutz. Was soll ich mich da lange ärgern.
Echt? Was soll man denn da wie falsch machen, dasses BBS nen Riss in axialer Richtung kriegt?
Wenn ich an deine/eure Aufzählung zum vorherigen Thema mit dem Pedalgewinde denke, sollte es doch auch hier genügend Möglichkeiten geben .
Als ich dazu meinte, dass es in der Schwierigkeitsklasse von Glühlampen wechseln mit wenig Chance auf was falsch machen sei, gab es aber für mich.
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Die meisten Radwegbeschilderungen wurden von Aliens erschaffen.
Sie wollen erforschen, wie Menschen in absurden Situationen reagieren.