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Startgeldrückerstattung - Seite 20 - triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum
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Alt 30.04.2020, 20:02   #153
Thorsten
Szenekenner
 
Benutzerbild von Thorsten
 
Registriert seit: 03.03.2007
Ort: Wetterau
Beiträge: 16.226
Zitat:
Zitat von Nepumuk Beitrag anzeigen
Gemacht. Du hast selbst geschrieben:
Wäre schön, wenn du "vernünftig" zitierst. Der kleine rote Pfeil verweist eigentlich auf den zitierten Beitrag und ermöglicht es dem Leser, diesen komplett zu lesen - wenn man nicht selbst mit copy+paste bastelt. Beide Fragmente verweisen nur auf den Beitrag ein kleines Stückchen höher. Dann frei nach FDP "lieber gar nicht als falsch ..."
__________________
Die meisten Radwegbeschilderungen wurden von Aliens erschaffen.
Sie wollen erforschen, wie Menschen in absurden Situationen reagieren.
Thorsten ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.04.2020, 20:03   #154
JamesTRI
Szenekenner
 
Registriert seit: 23.06.2019
Beiträge: 687
Ich habe mich entschieden. Ich werde auf 2021 umbuchen/verschieben. Also beim Tri City Triathlon.

Finde es witzig das man auf dem Ummeldeportal die Anmeldung noch abändern kann. Man kann eine Startplatzversicherung abschliessen. Ggf. mache ich das … … kostet nur 21 Euro und man bekommt 100% des Startgelds zurück

Finde aber die Email weiter nicht sonderlich gut Kunden über Rechte aufklären und bitten auf das Recht zu verzichten, kommt besser an Bin mal gespannt was der Tri City 2021 regulär kosten wird, also bei der regulären Anmeldung ab 18 Mai. Wird ja sicherlich auch einen Preissprung €€€ geben. Challenge + 80 Euro. Also gehe ich mal von aus das es bei Tri City von 170 hochgeht direkt auf 240 Euro.
JamesTRI ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.04.2020, 20:48   #155
Nepumuk
Szenekenner
 
Benutzerbild von Nepumuk
 
Registriert seit: 30.12.2009
Ort: 64560 Riedstadt
Beiträge: 2.527
Zitat:
Zitat von HenryHell Beitrag anzeigen
Jo, und schon wieder die Hälfte weggelassen. Du liest offenbar nur, was dir in den Kram passt. Ich geb's auf.
Falsch. Siehe Beitrag #94. Mehr stand da nicht. Sind deine Worte.
Nepumuk ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.04.2020, 21:28   #156
Bunde
Szenekenner
 
Registriert seit: 23.08.2015
Beiträge: 389
Um mal wieder auf das Thema zurück zu kommen. Ich war ja auch der Meinung, dass jedem Athleten eine 100%ige Rückerstattung zusteht. In der aktuellen Ausgabe des Roadbike Magazins (05/2020) steht allerdings


Zitat:
Juristisch betrachtet besteht in Deutschland die Möglichkeit, die Startgebühren zurückzufordern, wenn die Veranstaltung nicht stattfindet. Geregelt ist dies im Bürgerlichen Gesetzbuch: "Kann der Veranstalter seiner Leistung, also der Veranstaltung des [Events] nicht nachkommen, entfällt auch grundsätzlich der Anspruch auf Startgeldzahlung. Dies ergibt sich aus §275 und §326 BGB", erklärt der Sportrechtler Dr. Paul Lambertz aus Düsseldorf. Daraus ergibt sich für den Hobbysportler ein Erstattungsanspruch auf das bereits gezahlte Startgeld. Falls in den Allgemeinen Geschäfts- beziehungsweise Teilnehmerbedingungen etwas anderes steht, kann es schwieriger werden. "In diesem Fall muss geprüft werden, ob die Regelung in den AGB wirksam ist, denn nicht alles, was in AGB geregelt ist, hält auch der strengen gesetzlichen Prüfung statt", sagt der promovierte Jurist. Er nennt Beispiele: "Steht in den AGB drin, dass der Veranstalter berechtigt ist, den Wettkampf zu verlegen, könnte das juristisch als "überraschende Klausel" (§§305 ff. BGB) gewertet werden und wäre damit unwirksam. Steht dagegen in den Teilnahmebedingungen dass sich der Veranstalter im Fall einer nicht selbst verschuldeten Absage eine Bearbeitungsgebühr von 10 oder 15% einbehält, wäre das wahrscheinlich als verhältnismäßig anzusehen", so Dr. Lambertz.
Ausländische Veranstalter regeln diesen Passus teilweise anders. Hier sichern sich die Verantalter oft ab und behalten einen bestimmten Prozentsatz des "Nenngeldes" ein, etwa bei höherer Gewalt, was eine Pandemie auch ist.
Der langen Rede kurzer Sinn: Es scheint juristisch nicht so eindeutig zu sein, wie wir (also zumindest ich und die meisten hier im Thread) gedacht hatten...
Bunde ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 01.05.2020, 08:44   #157
JamesTRI
Szenekenner
 
Registriert seit: 23.06.2019
Beiträge: 687
Zitat:
Zitat von Bunde Beitrag anzeigen
Um mal wieder auf das Thema zurück zu kommen. Ich war ja auch der Meinung, dass jedem Athleten eine 100%ige Rückerstattung zusteht. In der aktuellen Ausgabe des Roadbike Magazins (05/2020) steht allerdings




Der langen Rede kurzer Sinn: Es scheint juristisch nicht so eindeutig zu sein, wie wir (also zumindest ich und die meisten hier im Thread) gedacht hatten...
Dann kannst du offensichtlich nicht lesen. Es ist eindeutig. Es besteht ein Anrecht das Startgeld zurück zu bekommen und zwar zu 100%.

Und Bearbeitungsgebühren max. um die 10%-15%.
Wobei man dann noch streiten muss was angemessen ist. Denke der Jurist in dem Zitat bezieht sich auf normale Veranstaltungen die so 50 - 150 Euro kosten.

Bearbeitungsgebühren die zumutbar sind also im Bereich von bis 10-20 Euro.
JamesTRI ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.05.2020, 08:52   #158
Stefan
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von JamesTRI Beitrag anzeigen
Dann kannst du offensichtlich nicht lesen. Es ist eindeutig.
Wer sich zu weit aus dem Fenster lehnt, sollte fliegen können.
  Mit Zitat antworten
Alt 01.05.2020, 10:47   #159
antho
Szenekenner
 
Registriert seit: 30.09.2019
Beiträge: 68
Zitat:
Zitat von JamesTRI Beitrag anzeigen
Dann kannst du offensichtlich nicht lesen. Es ist eindeutig. Es besteht ein Anrecht das Startgeld zurück zu bekommen und zwar zu 100%.

Und Bearbeitungsgebühren max. um die 10%-15%.
Bitte mal eine Beispielrechnung, wie ich von deinem erwähnten Anrecht auf 100% Startgeld Gebrauch machen kann und der Veranstalter gleichzeitig Bearbeitungsgebühren um die 10%-15% einbehalten kann.

Danke
antho ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.05.2020, 09:35   #160
JamesTRI
Szenekenner
 
Registriert seit: 23.06.2019
Beiträge: 687
Naja
Wenn Tri City Frankfurt von den 170 Euro 20 Euro Bearbeitungsgebühr verlangt und 150 Euro zurück zahlt, ist das verhätnismäßig. Wenn sie aber 35% einbehalten sind das 110 Euro Rückzahlung und 60 Euro behalten sie ein. Definitiv zu viel, also nicht verhältnismäßig.

Hier im übrigen mal ein kleiner Verein. Steht gerade in Facebook als Meldung

Der 27. Zeilharder Touristik Triathlon 2020 ist abgesagt!
Schweren Herzens müssen wir euch leider mitteilen, dass der diesjährige Zeilharder Touristik Triathlon nicht stattfinden wird.
Die Entwicklungen in der aktuellen Situation sind uns zuvor gekommen und daher mussten wir diese Entscheidung gemeinsam mit dem Vorstand des TV 1913 Zeilhard e.V.. treffen. Auch dort ist der gesamte Sportbetrieb zunächst bis zum 30. Juni ausgesetzt.
Für alle, die sich bereits angemeldet haben: Wir erstatten natürlich sämtliche Startgelder zurück. Dazu müssen wir euch jedoch noch um etwas Geduld bitten- wir organisieren derzeit die Umsetzung.
Wir hoffen, dass wir euch alle gesund und munter im nächsten Jahr bei uns zu einer verspäteten Ausgabe des 27. Zeilharder Touristik Triathlon begrüßen dürfen.
In diesem Sinne: bleibt gesund und sportlich!
Euer Orgateam

Das ist vorbildlich. Und da zeigt sich eben auch das Vereine die Veranstaltungen zu einem Preis anbieten, der im Grunde dann auch zu 100% rückzahlbar ist.

Währenddessen bieten kommerzielle private Firmen Veranstaltungen an zu überteuerten Preisen, zu denen sie den Triathlon ausrichten (110 Euro) aber eben auch 60 Euro (1/3 des Startgelds) verwenden um ihre Firma zu finanzieren. Sprich da verschwindet eben viel Geld der Hobbysportler in den Firmen selber ohne das es Bestandteil der Veranstaltung selber wäre.

Da wurde zu wenig gespart, zu wenig Rücklagen gebildet.


Aber nun zurück zu dem o.g. Positiv Beispiel: Tja ein kleiner gemeinnütziger Veranstalter. Vorbildlich.
JamesTRI ist offline   Mit Zitat antworten
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