Zitat:
Zitat von Pippi
Nicht gerade Pflicht aber wer dies nicht macht, verliert seine Rechte, geht auch in die gleiche Richtung.
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Nur mal so als Hinweis: Gesetze werden in Deutschland nicht vom Bundeskabinett beschlossen. Für die Gesetzgebung ist bei uns das Parlament zuständig. Das bringt Herr von kuhwede, der im verlinkten Video verzweifelt oft betont, dass er kein Jurist ist, leider ständig durcheinander.
Um den Unterschied zwischen Exekutive und Legislative zu kennen, muss man eigentlich auch kein Jurist sein, sondern es genügt, früher in Sozialkunde in der Schule mal aufgepasst zu haben. Ich bin nämlich auch kein Jurist.
In dem Gesetz
entwurf, der in dem Video diskutiert wird, geht es nicht darum, irgendjemandem Grundrechte zu entziehen oder einzuschränken. Dass zum Schutz der Bevölkerung bei Epidemien bestimmte einschränkende Maßnahmen getroffen werden können ist seit 70 Jahren, seit es die Bundesrepublik Deutschland und das Grundgesetz gibt, klar gesetzlich geregelt. Früher ging es in den diversen Fassungen der Infektionsschutzgesetze um Tuberkulose, Spihylis, Lues, Gonorrhoe, später zusätzlich noch um Aids (und was Aids-Erkrankte nicht machen dürfen: auch denen wurden in den 90ern schon die Grundrechte beschnitten, was die freie Wahl ihrer Sexualpartner anbelangt), später um SARS, Schweinegrippe und in der neuesten Fassung halt auch SARS-CoV-2.
Das alles ist bereits heute gesetzlich abgesichert und verfassungskonform.
Im jetzigen Gesetzesentwurf zum "zweiten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer Epidemie nationaler Tragweite" geht es vielmehr darum, dass möglicherweise bei einer zukunftigen wirksamen Impfung oder/und nachgewiesen wirksamen längeren immunität (nachgewiesen durch einen hypothetischen Antikörpertest, der derzeit noch längst nicht existent ist) manche Personen von Infektionsschutzmaßnahmen befreit werden.
Das ist zwar alles reine Zukunftsmusik und deshalb relativ sinnlos jetzt dafür Gesetze zu verabschieden, weshalb ich mir auch schwer vorstellen kann, dass so ein Gesetzesentwurf ohne echten Praxisbezug derzeit eine Chance auf Verabschiedung hat, aber grundsätzlich sehe ich da Null Einschränkung der Rechte, sondern vielmehr den Versuch, Leuten mehr Rechte zu geben und sie zu gesundheitsbewusstem Verhalten (Impfung, Feststellen einer Immunität) positiv zu motivieren.
Positive Anreize zu erwünschtem Verhalten zu setzen ist so ziemlich das genaue Gegenteil von Verboten.