Ich benötige mal das Schwarmwissen des Forums für etwas das überhaupt nichts mit Triathlon zu tun hat. Ich hoffe einfach, daß es hier Leute gibt die sich damit auskennen.
Ich habe eine kleine Eigentumswohnung von meinem Vater geerbt und diese nach einigen Jahren (nach dem Tod des langjährigen Mieters) verkauft.
Da mein Vater die Wohnung schon lange besaß fällt sicher keine Spekulationssteuer an und da ich noch nie eine Immobilie verkauft habe und auch keine weitere besitze, ist es sicher ein privater Verkauf.
Ich wollte die Kosten des Wohnungsverkaufes (Fahrten zum Auflösen des Mietvertrages, Fahrt zum Grundbuchamt, Gebühr Löschung Grundbuch, 2 Löschungsbewilligungen Grundbuch, Fahrtkosten zum Notar, 5 Fahrten zum Verkauf der Wohnung, jeweils hin und zurück 180 km, da kommt schon etwas zusammen) absetzen.
Das Finanzamt ist aber der Meinung, daß man Kosten des Verkaufs nicht absetzen kann.
Wenn man im Internet sucht findet man immer nur Angaben wie es mit der Spekulationssteuer aussieht, aber das ist ja glücklicherweise kein Thema für mich.
Ich habe nur ein Urteil gefunden, daß man keine Kosten absetzen kann, wenn man versucht hat die Wohnung zu verkaufen aber doch kein Verkauf stattgefunden hat (
https://www.buhl.de/steuernsparen/ve...er-immobilie/).
Kann mir jemand sagen, ob ich die Kosten doch absetzen kann. Und wenn ja, wie begründe ich es meinem Finanzamt?
Wenn die Kosten des Verkaufs wirklich nicht absetzbar sind, kann ich dann zumindest die Fahrtkosten zur Beendigung des Mietvertrags absetzen. Einmal Gespräch nach dem Tod des Mieters mit der Erbin und dann zwei Wohnungsübernahmen, da wir beim ersten Termin die Wohnung nicht abgenommen haben.
Es wäre super, wenn mir jemand helfen kann.