Mir scheint, dass das IFSG im jetzigen Ernstfall seine Bewährungsprobe bisher bestanden hat.
Also ist das Gesetz up-to-date und bedarf keinerlei Anpassungen?
Man hat damals wichtige Grundlagen geschaffen, aber dabei war nicht angedacht, dass über mehrere Monate, gar über ein Jahr oder länger derartige GG-Einschränkungen gelten. Es braucht konkretere Grundlagen, wann was durch das IfsG gedeckt ist. Da fehlt derzeit die Handlungssicherheit.
"Das Robert Koch-Institut (RKI) hat 10.824 neue Coronavirus-Ansteckungsfälle innerhalb eines Tages erfasst. Im Vergleich zur Vorwoche ist das ein Rückgang um mehr als 2.500 Fälle. Die Zahlen des RKI weichen jedoch deutlich von den Werten ab, die die Gesundheitsämter nach Recherchen von ZEIT ONLINE registriert haben. Sie meldeten am Sonntag 14.262 neue Ansteckungsfälle. Das sind 67 mehr als sieben Tage zuvor. Die von ZEIT ONLINE erfassten Zahlen basieren auf den direkten Angaben der Landkreise. Sie sind weniger als die Statistiken des RKI von verzögerten Meldeketten betroffen und weichen daher von ihnen ab."
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Wenn wir jetzt andauernd unsere Quellen wechseln, dann ist noch weniger Vergleichbarkeit gegeben. Außerdem bringt es aufgrund der offensichtlich sehr beschränkten Datenqualität der Neuinfektionen/Testpositiven äußerst wenig, wenn wir Tageswerte vergleichen. Die Dynamik wird viel eher im Wochenschnitt, relativen Anstiegen und anderen Parametern offenbar.
Kommt bei RKI ja schon mal vor, dass die Daten irgendwo klemmen ...
Kann natürlich immer sein, dass die Gesundheitsämter dieses Wochenende weniger als normalerweise berichtet haben oder dass das RKI früher als gewöhnlich den Cut gemacht hat für die Auswertung. Wir werden sehen, ob der nächste Wert eine Korrektur anzeigt.
Kann natürlich immer sein, dass die Gesundheitsämter dieses Wochenende weniger als normalerweise berichtet haben oder dass das RKI früher als gewöhnlich den Cut gemacht hat für die Auswertung. Wir werden sehen, ob der nächste Wert eine Korrektur anzeigt.
Lies den Zeit-Artikel!
Die Gesundheitsämter haben berichtet (was wohl öffentlich einsehbar ist), aber es ist wohl nicht vollständig beim RKI angekommen. Das hatten wir neulich auch schon mal.
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Die Gesundheitsämter haben berichtet (was wohl öffentlich einsehbar ist), aber es ist wohl nicht vollständig beim RKI angekommen. Das hatten wir neulich auch schon mal.
Man kann nur mit dem Kopf schütteln, wenn man hört, daß Ämter noch Fax versenden... Unfassbar!! Deutschland 1970 und nicht 2020...!
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früher: sex and drugs and rock `n roll.
heute: betablocker, insulin und kamillentee
Es liegen jetzt 20jährige Erfahrungen und insbesondere konkret mit einer Pandemie vor, welche natürlich einen Anpassungsbedarf begründen.
Vorhin hast du u.a. mit einem Zitat von vor zwanzig Jahren gesagt, dass sich das IfsG bewährt habe. Mit dem RKI haben wir zwar eine wichtige Behörde, aber es haben sich einige Mängel am IfsG gezeigt. Unter "bewähren" würde ich etwas anderes verstehen und ähnlich haben das oft auch die Gerichte gesehen.
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