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Alt 03.07.2013, 13:36   #17
Hafu
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von matzerich Beitrag anzeigen
Da ist absolut nicht dagegen einzuwenden. Jeder versucht seine Kohle zu machen. Aber was mich stört ist dieses ewige Getue mit "Family" oder anderen Schlagworten, mit denen man versucht ein mehr menschliches Image zu erwerben. ...
Family ist im Fall der Challenge nicht nur Schlagwort, sondern gelebte Realität. Die Marke Challenge wurde von Herbert Walchshöfer kreiert, sein Sohn Felix führt sein Lebenswerk fort und dessen Schwester Kathrin ebenso wie dessen Mutter Alice stehen an ganz exponierter Position im Challenge-Familien-Unternehmen.

Familie Walchshöfer lebt von aber eben auch für den Triathlonsport. Und das man sich mit der gewählten Begrifflichkeit von der Marke Ironman, hinter der mittlerweile nur noch Finanzinvestoren in Form einer Private Equity-Gesellschaft stehen, bewusst abgrenzen will, ist doch nachvollziehbar. Würde ich auf jeden Fall genauso machen.
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Alt 03.07.2013, 14:15   #18
TriMartin
Szenekenner
 
Registriert seit: 11.08.2009
Beiträge: 198
Zitat:
Zitat von matwot Beitrag anzeigen
Hm,
Die Frage ist ja, wem steht das Geld zu? Dem Athleten, dem Ausrichter oder dem Verband? Kann das mal jemand durchprüfen.
Hier ein Zitat aus der NRWTV Gebührenordnung:
7.3. Die Tageslizenzgebühr ist für die jeweilige Veranstaltung am
Veranstaltungstag, durch jeden Teilnehmer ohne Startpass beim Ausrichter
zu entrichten.

Also kann das Problem eigentlich nicht entstehen. Ist aber doch eher eine nicht mehr praktizierte Regelung. Da müsste die Ordnung wohl überarbeitet werden.
TriMartin ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.07.2013, 14:21   #19
matzerich
Szenekenner
 
Registriert seit: 24.02.2011
Ort: genau zwischen KA und MA
Beiträge: 104
Zitat:
Zitat von Hafu Beitrag anzeigen
Family ist im Fall der Challenge nicht nur Schlagwort, sondern gelebte Realität. Die Marke Challenge wurde von Herbert Walchshöfer kreiert, sein Sohn Felix führt sein Lebenswerk fort und dessen Schwester Kathrin ebenso wie dessen Mutter Alice stehen an ganz exponierter Position im Challenge-Familien-Unternehmen.

Familie Walchshöfer lebt von aber eben auch für den Triathlonsport. Und das man sich mit der gewählten Begrifflichkeit von der Marke Ironman, hinter der mittlerweile nur noch Finanzinvestoren in Form einer Private Equity-Gesellschaft stehen, bewusst abgrenzen will, ist doch nachvollziehbar. Würde ich auf jeden Fall genauso machen.
Ich weiß, dass die ganze Familie Walchshöfer hinter der Organisation steht, dachte allerdings dass sich der Slogan nicht nur auf die Familie Walchshöfer bezieht (die ohne Zweifel gute Arbeit macht) sondern auch auf die "Triathlon-Familie", die doch auch dankbare Abnehmer von verschiedenen (nötigen und unnötigen) Artikel mit dem Challenge-Logo ist.
Aber wie gesagt: Jeder wie er will und kann
__________________
Tursiops Truncatus
matzerich ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.07.2013, 14:40   #20
matwot
Szenekenner
 
Registriert seit: 19.10.2006
Ort: Köln
Beiträge: 1.000
Zitat:
Zitat von TriMartin Beitrag anzeigen
Hier ein Zitat aus der NRWTV Gebührenordnung:
7.3. Die Tageslizenzgebühr ist für die jeweilige Veranstaltung am
Veranstaltungstag, durch jeden Teilnehmer ohne Startpass beim Ausrichter
zu entrichten.

Also kann das Problem eigentlich nicht entstehen. Ist aber doch eher eine nicht mehr praktizierte Regelung. Da müsste die Ordnung wohl überarbeitet werden.
Soweit schon klar.
Wer ist aber nun in diesem Sinne "Teilnehmer"? Jemand, der gemeldet hat, der gestartet ist oder der im Ziel angekommen ist?
Faktisch wird ja die Tageslizenz bei der Anmeldung und nicht wie in der Formulierung der Gebührenordnung "am Veranstaltungstag" vorgesehen entrichtet.
Es bleibt die schon oben gestellte Frage, wem bei einer Nicht-Teilnahme dieses Geld zusteht.
- Dem Teilnehmer, ggf. abzüglich Bearbeitungsentgelt für die Rückerstattung an den Ausrichter
- dem Verband, für den der Ausrichter das Geld treuhänderisch entgegen genommen hat
- dem Ausrichter
__________________
Und tschöh

Matwot

"Ich liebe es, wenn ein Plan funktioniert" Hannibal, A-Team
matwot ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.07.2013, 15:25   #21
sybenwurz
triathlon-szene.de Autor
 
Benutzerbild von sybenwurz
 
Registriert seit: 05.01.2007
Ort: Puy la Clavette
Beiträge: 37.707
Wenn ich mir solche Listen ansehe, iss mir schon klar, warum die Veranstalter nicht mit Gewalt versuchen, die Kohle nicht wieder loszuwerden, wenn ein Teilnehmer zuhaus´ bleibt...

Zitat:
Zitat von Eddy Murcks Beitrag anzeigen
Mir fallen da spontan 3WK ein, wo ich Geld zurück bekommen habe:

- 2008 MD Locarno - Gutschrift über Datasport (fast alles-hatte bei Anmeldung ne Versicherung für 1-2Euro(?)abgeschlossen) mit der ich dann den 70.3 Wiesbaden teilfinanzieren konnte.
- 2012 OD Erbach - Halber Startpreis, weil der WK wegen Unwetter abgesagt werden musste.
- 2013 LD Roth - Da gab es bei Abmeldung (ohne Begründung) bis Ende April 325 Euro zurück (von 385 Euro).
__________________
Im finstersten Winkel Frankreichs, wo das Kopfsteinpflaster herumspukt, begann ein Junge aus Gelderland zu sprinten. Eine halbe Stunde später drang durch eine Maske aus Schlamm und Kuhscheiße ein feines Lächeln. Ich schloss die Augen und hörte die Matthäus-Passion auf Rädern.
sybenwurz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.07.2013, 16:12   #22
TriMartin
Szenekenner
 
Registriert seit: 11.08.2009
Beiträge: 198
Zitat:
Zitat von Eddy Murcks Beitrag anzeigen
- 2013 LD Roth - Da gab es bei Abmeldung (ohne Begründung) bis Ende April 325 Euro zurück (von 385 Euro).
Ausrichter, die bei der Anmeldung ein Konzept wie in Roth fahren, sind auf Abmeldungen angewiesen. Bekanntlich überbucht Roth seine Veranstaltung, ich glaube um 10%-20%. Würden sich somit nicht einige Hundert abmelden, müsste für alle die Infrastrukur wie Wechselzonenplatz, Pastaparty, Wettkampfverpflegung, Beutel, T-Shirts etc. zur Verfügung gestellt werden und später einfach nur entsorgt werden.
Das kann keiner wirklich wollen.
Also muss das Abmelden auch attraktiv sein. Und das betriebswirtschaftliche Konzept kalkuliert auch nicht mit den Geldern der Abmelder.
Andere ausgebuchte Veranstaltungen vergeben die Startplätze neu über die Warteliste. Auch das setzt ein Abmelden voraus.
All diese Ausrichter sind daran interessiert, dass möglichst viele tatsächlich starten, leere Reihen in den Wechselzonen machen sich nicht so gut. Auch bringen vielfach die Starter Zuschauer mit.
Nebenbei bemerkt, 60€ Gebühr für eine Abmeldung ist mehr als das Startgeld bei vielen ODs und VDs.
TriMartin ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.07.2013, 17:08   #23
kullerich
Szenekenner
 
Registriert seit: 25.10.2006
Beiträge: 3.084
Zitat:
Zitat von matwot Beitrag anzeigen
Soweit schon klar.
Wer ist aber nun in diesem Sinne "Teilnehmer"? Jemand, der gemeldet hat, der gestartet ist oder der im Ziel angekommen ist?
Faktisch wird ja die Tageslizenz bei der Anmeldung und nicht wie in der Formulierung der Gebührenordnung "am Veranstaltungstag" vorgesehen entrichtet.
Es bleibt die schon oben gestellte Frage, wem bei einer Nicht-Teilnahme dieses Geld zusteht.
- Dem Teilnehmer, ggf. abzüglich Bearbeitungsentgelt für die Rückerstattung an den Ausrichter
- dem Verband, für den der Ausrichter das Geld treuhänderisch entgegen genommen hat
- dem Ausrichter
Die Antwort ist doch einfach - die Tageslizenz ist eine Gebühr für Versicherungsschutz, Regelüberwachung und Nutzung von Verbandsinfrastruktur für den Tag des Rennens. Keine Leistung, also abgemeldet, bedeutet keine Zahlungsverpflichtung.
__________________
Ex-Weiser, Mitglied in Axels 100-Tri-Plus-Club
Owner of Post 10,000 im "Leben der Anderen"
kullerich ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.07.2013, 18:24   #24
matwot
Szenekenner
 
Registriert seit: 19.10.2006
Ort: Köln
Beiträge: 1.000
Zitat:
Zitat von kullerich Beitrag anzeigen
Die Antwort ist doch einfach.
In der Tat wird man zum Ergebnis kommen können, dass das Geld an den (Nicht-) Teilnehmer zurück zu erstatten ist.

Wie die Praxis aussieht, wird oben beschrieben. In der Regel wird es doch ein gutes Zubrot für den Ausrichter sein.

Aber wo kein Kläger...
__________________
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