Gute Idee, interessant. Als Sensorentwickler sollte ich mir sowas auch besorgen
Zwei Fragen:
1. weißt Du, ab wo der Abstand gemessen wird, bzw. welcher Abstand gilt für die 1,5 m? Auto bis Fahrradrahmen, oder bis zum äußersten Punkt des Radfahrers (meist Ellenbogen oder Lenkerende)? Ist schon ein deutlicher Unterschied, besonders wenn man ein MTB mit extra breitem Lenker hat, oder Hollandrad mit klassisch geschwungenem Lenker.
Das ist allerdings eine interessante Frage. Wie ist das denn rechtlich geregelt? Ist ja offensichtlich ein riesen Unterschied. Ich bin immer vom äußersten Punkt ausgegangen aber Schwarzfahrer wirft da einen wichtigen Punkt auf!
Ich traue den Leuten der Hochschule die die Studie durchführen zu, dass sie an diesen Aspekt gedacht haben
zB würde eine simple Korrekturkonstante je nach Fahrradbreite bei der Auswertung der Messdaten das Problem lösen, zB gemessener Abstand minus 20cm (bei 40cm Lenkerbreite)
Ellenbogen schaut weiter raus? 25cm.
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Grüße
Tri-K
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slow is smooth and smooth is fast
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"Damit der vom Display angezeigte Abstand stimmt, muss man vorab die Lenkerbreite messen und in den Einstellungen hinterlegen"
Dh ich gehe davon aus der Sensor misst Lenkerende bist Fahrzeugseite.
Danke, dann dürfte die gesetzliche Vorschrift sich auch sinvollerweise auf den Abstand des Autos zum Lenkerende beziehen. Rennlenker sind da klar im Nachteil...
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“If everything's under control, you're going too slow.” (Mario Andretti)
Zwei Fragen:
1. weißt Du, ab wo der Abstand gemessen wird, bzw. welcher Abstand gilt für die 1,5 m? Auto bis Fahrradrahmen, oder bis zum äußersten Punkt des Radfahrers (meist Ellenbogen oder Lenkerende)?
Bei beiden Fahrzeugen ist der jeweils äußerste Punkt entscheidend, beim Kfz das Ende des Außenspiegels, beim Fahrrad in der Tat das Lenkerende. Die Rechtsgrundlage für dieses Detail kenne ich nicht auswendig, wäre aber dankbar für einen Hinweis.
Zitat:
Zitat von Schwarzfahrer
2. Die Darmstadt-Karte wundert mich etwas. Es sind einige Messungen in Straßen drauf, wo meines Wissens Fahrradwege sind (direkt an der Fahrbahn, aber auf Gehweghöhe; z.B. Haardtring vom Hauptbahnhof nach Süden Richtung B3) - wie kommen da Autos zu nahe an den Radfahrer?
Vorab: keine Ahnung. Idee:
a) Sind diese Radwege benutzungspflichtig?
b) Viele fahren, als gelte der Abstand zur Fahrbahnmarkierung statt zum Radfahrenden.
Zitat:
Zitat von Schwarzfahrer
Danke, dann dürfte die gesetzliche Vorschrift sich auch sinvollerweise auf den Abstand des Autos zum Lenkerende beziehen. Rennlenker sind da klar im Nachteil...
Wenn der Unterschied MTB-/RR-Lenker irgendwann das Problem wird, ist schon sääääähr viel gewonnen.
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"Wer einen Hammer hat, für den ist jedes Problem ein Nagel; für einen Triathleten ist das ganze Leben irgendwie ein Triathlon."
(Schwarzfahrer hier)
Bei beiden Fahrzeugen ist der jeweils äußerste Punkt entscheidend, beim Kfz das Ende des Außenspiegels, beim Fahrrad in der Tat das Lenkerende. Die Rechtsgrundlage für dieses Detail kenne ich nicht auswendig, wäre aber dankbar für einen Hinweis.
"Abstand" bedeutet für mich, zwischen den Objekten iein entsprechend großer Freiraum. Bei andere Fahrzeugen würde auch keiner auf die Idee kommen, Mitte-Mitte zu messen, also warum beim Fahrrad? Aber vermutlich ist das auch irgendwo im Detail geregelt.
Boshafterweise glaube ich ja eher, dass der durchschnittliche (und den Vorurteilen entsprechende ) Beamte es so einfach und eindeutig wie möglich haben möchte, da ist der Abstand des jeweils äußersten Teils eben am leichtesten zu bestimmen....