Ich kann gar nicht soviel essen, wie ich im Strahl kotzen muss, wenn ich daran denke, wer vermutlich auch von dieser Lobby Arbeit vorzüglich profitiert. Spätestens als ich das in der Impfordnung gelesen habe, konnte ich den Ethikrat nicht mehr ernst nehmen. Selbstgefälliges Kasperletheater. Und Leute wie ich warten immer noch auf einen Impftermin (Ich bin Kontaktperson einer pflegebedürftigen Mutter, eines an Demenz erkrankten Vaters und meine Frau ist an Krebs erkrankt).
Zitat:
Zitat von abc1971
Rhein Erft Kreis
Alles Gute Deiner Frau, Deinen Eltern, euch allen!
Ich selbst bin Kontaktperson einer Schwangeren (im Mai isses soweit ) und bin dadurch schon dran gekommen, da eine außerplanmäßige Zusatzlieferung Comirnaty verimpft werden musste. In Euskirchen war das via Mail und angehangenem Berechtigungsschein der Gynäkologin möglich.
Rhein-Erft scheint das hinsichtlich Schwangeren ähnlich zu handhabe, eine Freundin mit ebenfalls sehr kranken Eltern rückte nun in der Prio nach oben; Kreis Ahrweiler, wieder andere Geschichte.
Die aktuellste Impfvorschrift ist mE nach diese hier
Kontaktpersonen von Schwangeren oder pflegebedürftigen Personen, die über 70 Jahre alt sind, oder pflegebedürftigen Personen mit Vorerkrankungen (unter § 3 Nummer 2)
Sie haben nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 CoronaImpfV einen Anspruch auf Schutzimpfung mit
hoher Priorität. Dieser Personengruppe kann ein Impfangebot unterbreitet werden. Dazu bitte Kontakt zum örtlich zuständigen Impfzentrum aufnehmen.
Wichtig: Es handelt sich um eine „Kann“-Regelung – die Kommunen sind aktuell nicht
verpflichtet, ein solches Angebot zu machen.
Ziel ist es, dass zukünftig – bei ausreichend zur Verfügung stehender Impfstoffmenge – Impfangebote über die Frauenärztinnen und -ärzte unterbreitet werden können.
Nachweise: Personalausweis oder ein anderer Lichtbildausweis, aus dem der Wohnort
oder gewöhnliche Aufenthaltsort hervorgeht.
Bei Personen mit Vorerkrankungen: ärztliches Attest. Dabei ist die Bescheinigung zur
Zugehörigkeit der Personengruppe nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 CoronaImpfV ausreichend – es bedarf keiner Aufführung einer konkreten Diagnose.
Bei Kontaktpersonen: Nachweis der Impfberechtigung durch
Altersnachweis der pflegebedürftigen Person oder ärztliche Bescheinigung über
eine Diagnose der Prioritätsgruppe 2 (erhältlich über Hausärztin/Hausarzt) oder
Kopie des bereits vorliegenden Bescheids der Pflegekasse über die Anerkennung
der Pflegebedürftigkeit bzw. ein anderes Dokument der Pflegekasse
oder
Kopie des Mutterpasses bzw. einen gleichwertigen Nachweis
und
Bescheinigung der Impfberechtigung als Kontaktperson
Schwierig ist hier das kann- Angebot, von welchem die Kommunen abweichen können.
Laut https://www.rhein-erft-kreis.de/uebersicht-impfangebot mach der REK es sich da tatsächlich recht einfach, die komplette, individuelle Impfpriorisierung wird 1:1 an die Hausärzte weitergegeben.
Ich würde es an Deiner Stelle über den Einzelfall versuchen:
Zitat:
Konstellation 2:
Bescheinigt Ihnen Ihr Arzt eine Vorerkrankung, bei der aufgrund der Seltenheit der Erkrankung oder der besonderen Schwere keine ausreichenden wissenschaftlichen Erkenntnisse zum möglichen Verlauf einer SARS-CoV-2 Infektion vorliegen, aber von einem hohen Risiko für einen schweren Verlauf ausgegangen werden muss, können sie einen Einzelfallantrag stellen. Wichtig: Hierbei handelt es sich um keine Vorerkrankung nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 a) bis j) oder § 4 Abs. 1 Nr. 2 a) bis h) CoronaImpfV. In dem anschließenden Verfahren wird aufgrund ärztlicher Beurteilung geprüft, ob bei Ihnen ein vorrangiger Impfanspruch besteht. Der Einzelfallantrag kann über dieses Meldeformular gestellt werden: einzelfallantrag-impfung@rhein-erft-kreis.de
Natürlich bist nicht Du die erkrankte Person, aber ich würde mich auf die Priorisierung berufen
Zitat:
Kontaktpersonen von Schwangeren oder pflegebedürftigen Personen, die über 70 Jahre alt sind, oder pflegebedürftigen Personen mit Vorerkrankungen (unter § 3 Nummer 2)
und die medizinischen Indikationen von allen 3 Personen (Vater, Mutter, Frau) mitsenden.
Das notwendige Formular hat NRW als pdf nicht mehr online, wieso auch immer, es ist aber noch im Google Cache zu finden:
Mit ein wenig Word bekommst Du es wieder hin. 3x Formular von Vater, Mutter, Frau auf Dich gerichtet ausfüllen (lassen), bei ggf unterschiedlichen Namen noch auf die familiäre Konstellation verweisen, an die einzelfallantrag-Mail senden und hoffen.
Leider steht da auch, dass es keine Rückmeldung gibt, wenn's nicht klappt (ich will mal in einem Amt arbeiten, versucht das mal im geschäftlichen Leben...).
Sonst musst Du Dich auf die individuellen Entscheidungen der Hausärzte 'beschränken', wobei, wenn jede der drei genannten Personen einen eigenen hat, die Impfpriorisierung vermutlich nicht an erster Stelle steht ("ist ja nur eine Kontaktperson").
Alles Gute!
Im Sommer lade ich Dich gerne zu einer Radtour in der Eifel ein.
In DE ist ab nächster Woche zumindest in einigen Bundesländern auch die Gruppe 3 (ab 60 Jahre & weitere Personen) dran. So langsam scheint es voran zu gehen...
In DE ist ab nächster Woche zumindest in einigen Bundesländern auch die Gruppe 3 (ab 60 Jahre & weitere Personen) dran. So langsam scheint es voran zu gehen...
M.
In RLP können sich die Agegrouper >= 60 Jahre bereits seit dem 07.04. für einen Termin registrieren lassen.
In Trier bspw. können sich Menschen dieses Alters auch bereits in einer Art "Restebörse" registrieren lassen: wer sich registriert kann durchaus kurzfristig eine SMS bekommen und muss dann innerhalb von 30 Minuten vor Ort sein und kann dann geimpft werden.
Zudem auch nochmals der Hinweis auf das Impfquotenmonitoring des RKI:
Hier sieht man auch die Imfpquoten je Bundesland einmal in <60 Jahre und 60 Jahre oder älter. HB hat bereits mehr als die Hälfte der >= 60 erstgeimpft.
Hat mir meine Schwägerin aus England, die schon 2x geimpft wurde, schon vor einiger Zeit gesagt, dass man dort bereits über eine 3. Impfung nachdenkt. Bundesgesundheitsminister Spahn hat schon vor einiger Zeit gesagt, dass er 2 Impfungen pro Jahr für machbar hält.
Alles Gute Deiner Frau, Deinen Eltern, euch allen!
Ich selbst bin Kontaktperson einer Schwangeren (im Mai isses soweit ) und bin dadurch schon dran gekommen, da eine außerplanmäßige Zusatzlieferung Comirnaty verimpft werden musste. In Euskirchen war das via Mail und angehangenem Berechtigungsschein der Gynäkologin möglich.
Rhein-Erft scheint das hinsichtlich Schwangeren ähnlich zu handhabe, eine Freundin mit ebenfalls sehr kranken Eltern rückte nun in der Prio nach oben; Kreis Ahrweiler, wieder andere Geschichte.
Die aktuellste Impfvorschrift ist mE nach diese hier
Schwierig ist hier das kann- Angebot, von welchem die Kommunen abweichen können.
Laut https://www.rhein-erft-kreis.de/uebersicht-impfangebot mach der REK es sich da tatsächlich recht einfach, die komplette, individuelle Impfpriorisierung wird 1:1 an die Hausärzte weitergegeben.
Ich würde es an Deiner Stelle über den Einzelfall versuchen:
Natürlich bist nicht Du die erkrankte Person, aber ich würde mich auf die Priorisierung berufen
und die medizinischen Indikationen von allen 3 Personen (Vater, Mutter, Frau) mitsenden.
Das notwendige Formular hat NRW als pdf nicht mehr online, wieso auch immer, es ist aber noch im Google Cache zu finden:
Mit ein wenig Word bekommst Du es wieder hin. 3x Formular von Vater, Mutter, Frau auf Dich gerichtet ausfüllen (lassen), bei ggf unterschiedlichen Namen noch auf die familiäre Konstellation verweisen, an die einzelfallantrag-Mail senden und hoffen.
Leider steht da auch, dass es keine Rückmeldung gibt, wenn's nicht klappt (ich will mal in einem Amt arbeiten, versucht das mal im geschäftlichen Leben...).
Sonst musst Du Dich auf die individuellen Entscheidungen der Hausärzte 'beschränken', wobei, wenn jede der drei genannten Personen einen eigenen hat, die Impfpriorisierung vermutlich nicht an erster Stelle steht ("ist ja nur eine Kontaktperson").
Alles Gute!
Im Sommer lade ich Dich gerne zu einer Radtour in der Eifel ein.
Danke und alles Gute für die werdende Mutter
Danke auch für die Tipps.
Auf die Eifeltour komme ich gerne zurück
Werde mir das alles noch einmal in Ruhe ansehen.
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