Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat beklagt, es gebe "unter Pflegekräften in Alten- und Pflegeheimen eine zu hohe Impfverweigerung". Der deutsche Ethikrat solle deshalb Vorschläge machen, "ob und für welche Gruppen eine Impfpflicht denkbar wäre" sagte der CSU-Chef der "Süddeutschen Zeitung"
und kein einziges Wort mehr hat er dazu gesagt.
Das Infektionsschutzgesetz sieht eine Impfpflicht sinnvollerweise für bedrohte Teile der Bevölkerung vor.
Allerdings nur per Verordnung mit Zustimmung des Bundesrates.
Konkret heißt es in Paragraph 20, Absatz 6 unter anderem:
"Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates anzuordnen, dass bedrohte Teile der Bevölkerung an Schutzimpfungen oder anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe teilzunehmen haben, wenn eine übertragbare Krankheit mit klinisch schweren Verlaufsformen auftritt und mit ihrer epidemischen Verbreitung zu rechnen ist."
Was ist daran falsch, dass für Pflegekräfte in Alten- und Pflegeheimen eine Impfpflicht in Erwägung gezogen wird?
Gerade in 'Hart aber fair' von dem Darmstädter Oberarzt einer Klinik: Es wäre nachgewiesen, dass es nicht die Besucher der Alten- und Pflegeheime sind, sondern die Pflegekräfte, die natürlich auch ein privates Umfeld haben. Sorry, kein Verständnis.
Das Personal, dass man dann einspart, kann man sicher problemlos dazu verwenden, die Handydaten auszuwerten und bei jedem einzelnen Fall nachzuforschen, ob derjenige sich berechtigt oder unberechtigt 15,05 km von seinem Wohnsitz weg bewegt hat.
Und wer sich nicht erwischen lassen will, macht einfach sein Handy aus oder lässt es zu Hause liegen. Oder kommt dann noch die "Handypflicht", dass man ein Handy bei sich führen und eingeschaltet haben muss, mit unregelmäßigen Kontrollanrufen etc.?
M.
Diese Daten sind ja längst schon da. Zusammen mit Gesichtserkennung, einer zentralen Gesundheitsakte, dem digitalen e-Euro, einer persönlichen ID (hat man ja schon) bieten sich technischen Möglichkeiten, die mein Herz als Datenverarbeitungsfachmann hoch schlagen lassen. Ich denke, natürlich ohne es zu wissen, dass dies für zukünftige Generationen ganz normal sein wird und Vorschläge wie diesen aus Bayern bestenfalls noch staunend in Museen bewundert werden. Ganz davon abgesehen sind Daten von Handys letztendlich unpraktisch. Neurotechnologien sind vielversprechender. Größte Hürde sehe ich mittelfristig lediglich noch in der legalen Zusammenführung verschiedener Datenbestände.
Wenn man's so macht, wie letztens am Feldberg im Ts., dann wird das wohl gehen:
Ich vermute mal, das Ziel der 15km-Regel ist es, solche Situationen zu vermeiden. Im Sinne einer Kontaktreduzierung sicherlich eine geeignete Maßnahme.
Ob es sonderlich glücklich ist, eine allgemeine Regel aufzustellen und dann alle Tatbestände, die man nicht reglementieren will wieder einzeln auszunehmen ist eine andere Frage.
So sieht es in den Erholungsgebieten der Ballungsräume überall aus. Durch die 15km Regel und weil diese jetzt keiner mehr verlassen kann wird es sich dort am Wochenende stapeln und man kann den Leuten noch nicht mal einen Vorwurf machen.
Vielleicht ist es auch Dein Textverständnis das da nicht so passt.
Was dann im übrigen nicht das erste Mal der Fall wäre ... (entschuldigt bitte das Off-Topic), aber es stört mich persönlich zunehmend in diesem Forum (vielleicht erwarte ich in einem Forum aber auch zu viel), dass immer wieder versucht wird andere Diskussionsteilnehmer herabzuwürdigen - oftmals gepaart mit einem eigenen Unverständnis der jeweiligen Materie.
Mittlerweile halte ich einen frühen, harten und zeitlich begrenzten Lockdown als das Mittel der Wahl. Ich glaube, die Bevölkerung würde das auch mittragen (bis auf übliche Ausnahmen). Das soll aber kein Vorwurf sein, DE fehlt da einfach die Erfahrung. Ich vermute aber, beim nächsten Mal würde man das so ähnlich machen.
Genau das hätten wir bereits im Frühjahr gebraucht - offensichtlich war dies aus meiner Sicht damals schon. Spätestens im Herbst wäre es aber zwingend notwendig gewesen. Aus meiner Sicht ist das Problem, dass wir (Politik, Wissenschaft) am liebsten niemandem weh tun wollen und in der Diskussion nicht ehrlich genug nach Lösungen suchen - wir übersehen dabei aber, dass der gesamtgesellschaftliche Schaden nur noch größer wird.
Genau das hätten wir bereits im Frühjahr gebraucht - offensichtlich war dies aus meiner Sicht damals schon. Spätestens im Herbst wäre es aber zwingend notwendig gewesen. Aus meiner Sicht ist das Problem, dass wir (Politik, Wissenschaft) am liebsten niemandem weh tun wollen und in der Diskussion nicht ehrlich genug nach Lösungen suchen - wir übersehen dabei aber, dass der gesamtgesellschaftliche Schaden nur noch größer wird.
Und im Parlament wären dann so Typen wie oben auf dem Bild nicht mit Masken mit Danke Merkel erschienen, sondern wären in Handschellen und Sträflingskostüm gekommen. Mit gleichzeitig entsprechender Mobilisation des passenden Mobs.
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Was ist daran falsch, dass für Pflegekräfte in Alten- und Pflegeheimen eine Impfpflicht in Erwägung gezogen wird?
Gerade in 'Hart aber fair' von dem Darmstädter Oberarzt einer Klinik: Es wäre nachgewiesen, dass es nicht die Besucher der Alten- und Pflegeheime sind, sondern die Pflegekräfte, die natürlich auch ein privates Umfeld haben. Sorry, kein Verständnis.
weil eine Impfpflicht oder diedaraus suggerierte Immunität nicht ausschließt, dass die Person trotzdem als Übertragungswirt dient und trotz Impferei der/die Viren weiter übertragen werden.
Sollte es sich erst in 2 Jahren herausstellen, dass mit der Impfplörre Beulenpest und Syphillis als Mutationen in krasser Ausführung alle wegraffen die geimpft sind - dann hat man das komplette medizinische Personal vernichtet- na Bravo!!!
Wäre ich Pflegepersonal, hätte was gegen das Impfen und würde dazu gezwungen, wäre sofort Schicht im Schacht .
Was ist daran falsch, dass für Pflegekräfte in Alten- und Pflegeheimen eine Impfpflicht in Erwägung gezogen wird?
Das im Grundgesetz verankerte Recht auf körperliche Unversehrtheit?
Nicht umsonst muss man vor einer Operation unterzeichnen, dass man mit der vorsätzlichen Körperverletzung einverstanden ist. Bei einem Unfallopfer wird ja auch nur angenommen, dass derjenige operiert werden will.
Wenn jemand nicht operiert werden will, darf ein Arzt das nicht gegen seinen Willen tun, egal wie unsinnig das der Arzt findet.
Dass eine Impfverweigerung eventuell eine Freistellung nach sich ziehen könnte, ist dann wieder eine andere Sache, wobei die Freistellung dann aber nicht mit der Impfverweigerung begründet werden darf.