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Alt 27.11.2007, 12:13   #9
sybenwurz
triathlon-szene.de Autor
 
Benutzerbild von sybenwurz
 
Registriert seit: 06.01.2007
Ort: Puy la Clavette
Beiträge: 37.675
Zitat:
Zitat von FinP Beitrag anzeigen
I
Wenn ein Verein seine Überschüsse über Startgeldkosten auf die Mitglieder verteilt, dann ist das mE OK.
Normal läuft es so. Aus nem Pott X kriegen alle ihre Stratgelder bezahlt, reicht der Pott nicht gibts nen maximalbetrag oder ne prozentuale Regelung.
Ist ganz nett am Jahresende, steuerrechtlich weiss ich nicht, da könnte es ne Begünstigung einzelner sein.
Da hat uns das FA ziemlich an den Eiern gezogen, weil wir die Schwimmkarten für 3 Öre gekauft, an die Mitglieder fürs Schwimmtraining aber nur für 1,50 weitervercheckt haben (also pro Karte mit 1,50 subventioniert).
Wir dürfen nichtmal den Leistungsträgern die Trikothemdchen stellen, wenn die nicht alle für umme kriegen. Die müssen die kostenlos verliehen bekommen (mit Leihvertrag), dann passt die Brille wieder.
Total deppert, aber was solls...
__________________
Do not shit in the air like a god!
sybenwurz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.11.2007, 13:13   #10
Thorsten
Szenekenner
 
Benutzerbild von Thorsten
 
Registriert seit: 03.03.2007
Ort: Wetterau
Beiträge: 16.226
Zitat:
Zitat von RibaldCorello Beitrag anzeigen
für die Startgebühren bekommst du vom Verein einen Spendenbestätigung und die kanst du dann von der Steuer absetzen.
Kannst du das mal näher ausführen, da hängt für viele von uns eine Menge Kohle dran, wenn das so ginge!
__________________
Die meisten Radwegbeschilderungen wurden von Aliens erschaffen.
Sie wollen erforschen, wie Menschen in absurden Situationen reagieren.
Thorsten ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.11.2007, 16:59   #11
FinP
 
Beiträge: n/a
Steuerrecht ist, glaub ich, schwierig. Da sollten lieber Juristen ran.
Aber ich kann ja mal losfabulieren:
Nach §10b (1) EStG sind Ausgaben zur Förderung mildtätiger, kirchlicher, religiöser, wissenschaftlicher und der als besonders förderungswürdig anerkannten gemeinnützigen Zwecke als Sonderausgaben abzugsfähig.
Ob Startgelder für Privatveranstaltungen dazu gehören?

Aber Vorsicht: Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Bestätigung ausstellt oder wer veranlaßt, dass Zuwendungen nicht zu den in der Bestätigung angegebenen steuerbegünstigten Zwecken verwendet werden, haftet für die entgangene Steuer.
Das könnte auch für den Verein Ärger geben, falls diese Art der "Spenderei" unzulässig ist.
Habe ich da was übersehen oder missinterpretiert?
  Mit Zitat antworten
Alt 27.11.2007, 19:09   #12
Willi
Szenekenner
 
Registriert seit: 10.10.2006
Ort: Monaco di Baviera
Beiträge: 1.303
Formell ist es so, dass Spendenbescheinigungen von einem Verein nur ausgestellt werden können, wenn er die entsprechende Berechtigung dazu vom Finanzamt verliehen bekommen hat (ist nicht automatisch an die Anerkennung der Gemeinnützigkeit gekoppelt!).

Dann ist es so, dass eine Spende nur dann bescheinigt werden kann, wenn das Geld auch geflossen ist. Sprich: Du mußt dem Verein erst hundert Euro überweisen, bevor er Dir eine Spende von 100 Euro bestätigen kann.

In der Praxis läuft das so:
Du reichst eine Aufstellung Deiner Kosten ein. Parallel überweist Du den Betrag als Spende auf's Vereinskonto. Der Verein überweist Dir den Betrag zur Kompensation Deiner Kosten zurück - und bestätigt Dir die Zahlung einer Spende.

Klingt kompliziert - ist es auch.
Willi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.11.2007, 19:16   #13
DasOe
Szenekenner
 
Benutzerbild von DasOe
 
Registriert seit: 09.10.2006
Ort: beim Hexenturm
Beiträge: 5.062
Zitat:
Zitat von Willi Beitrag anzeigen
In der Praxis läuft das so:
Du reichst eine Aufstellung Deiner Kosten ein. Parallel überweist Du den Betrag als Spende auf's Vereinskonto. Der Verein überweist Dir den Betrag zur Kompensation Deiner Kosten zurück - und bestätigt Dir die Zahlung einer Spende.

Klingt kompliziert - ist es auch.
Und ein bißchen Vertraulichkeit im Umgang mit solchen Informationen wäre auch hilfreich ... es gibt auch noch sowas wie PM
__________________
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DasOe ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.11.2007, 19:20   #14
FinP
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Willi Beitrag anzeigen
Formell ist es so, dass Spendenbescheinigungen von einem Verein nur ausgestellt werden können, wenn er die entsprechende Berechtigung dazu vom Finanzamt verliehen bekommen hat (ist nicht automatisch an die Anerkennung der Gemeinnützigkeit gekoppelt!).

Dann ist es so, dass eine Spende nur dann bescheinigt werden kann, wenn das Geld auch geflossen ist. Sprich: Du mußt dem Verein erst hundert Euro überweisen, bevor er Dir eine Spende von 100 Euro bestätigen kann.

In der Praxis läuft das so:
Du reichst eine Aufstellung Deiner Kosten ein. Parallel überweist Du den Betrag als Spende auf's Vereinskonto. Der Verein überweist Dir den Betrag zur Kompensation Deiner Kosten zurück - und bestätigt Dir die Zahlung einer Spende.

Klingt kompliziert - ist es auch.
Ehrlich gesagt halte ich das für eine Schweinerei.
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