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Alt 05.05.2020, 16:11   #689
free_willy
Szenekenner
 
Registriert seit: 11.03.2009
Beiträge: 110
Antwort von IM

Ich bedaure, dass wir dir nur die bereits erwähnten Optionen anbieten können. Es tut mir sehr leid und ich verstehe, dass dies eine sehr komplizierte Situation für dich und Tausende von Athleten auf der ganzen Welt ist. Dennoch - dies sind die einzigen Optionen, die wir laut IRONMAN anbieten können.

Bevor du dich mit unserer Rechtsabteilung in Verbindung setzt, möchte ich dich bitten, die Verzichtserklärungen zu lesen, die du beim Erwerb deiner Anmeldung unterschrieben hast, da sie die Bedingungen und Konditionen enthalten, denen du zugestimmt hast.

Du kannst diese lesen und herunterladen, indem du den untenstehenden Schritten folgst:

Melde dich bei myevents.active.com mit deinem Active-Konto an

Gehe zu deiner Anmeldung für das Rennen

Klicke auf Anmeldung und QR-Code

Scrolle nach unten und klicke auf den blauen Text für den Waiver

Ein neues Fenster mit der Verzichtserklärung wird geöffnet

Nachstehend findest du eine Übersicht über deine elektronisch signierten Dokumente.





Mit der Anmeldung zu unserer Veranstaltung hast du die Verzichtserklärung unterschrieben und dieser zugestimmt:

Ich nehme zur Kenntnis und stimme zu, dass IRONMAN nach eigenem Ermessen (sei es aus Sicherheits-, aus rechtlichen oder aus anderen Gründen): […] (b) die Veranstaltung (oder eine oder mehrere Etappen des Rennens) verschieben oder absagen kann, wenn es der Meinung ist, dass die Bedingungen für die Veranstaltung unsicher oder anderweitig ungeeignet sind. Wenn die Rennstrecke oder Veranstaltung aus irgendeinem Grund geändert, modifiziert, verzögert oder abgesagt wird, wie etwa durch höhere Gewalt oder die Elemente (wie z.B. Wind, unruhiges Wasser, Regen, Hagel, Hurrikan, Tornado, Erdbeben), Terrorakte, Feuer, drohenden oder tatsächlichen Streik, Arbeitsprobleme, Arbeitsunterbrechungen, Aufstände, Krieg, öffentlichen Notstand, Überschwemmungen, unvermeidbare Unfälle, Rennstreckenbedingungen oder andere Gründe, die außerhalb der Kontrolle von IRONMAN liegen, gibt es keine Rückerstattung der Teilnahmegebühr von IRONMAN oder anderer Kosten, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen.

Die Regeln sind für alle IRONMAN-Athleten gleich und es werden keine Ausnahmen gemacht. Wir entschuldigen uns für eventuelle Unannehmlichkeiten, die dadurch entstehen können.
free_willy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.05.2020, 16:33   #690
Estebban
 
Beiträge: n/a
Auch hier.. wenn ich dann auch noch von Veranstaltern wider besseren wissen (das setze ich nach mehreren Monaten veranstaltungsabsagen einfach bei einer GmbH voraus) auf Verzichtserklärungen verwiesen werde - dann weiß ich, dass ich als zahlender Kunde nicht ernst genommen werde und würde erst recht 100 % zurückverlangen.

Auch auf die Gefahr als Querulant oder kleinkarierter Prinzipienreiter zu gelten
  Mit Zitat antworten
Alt 05.05.2020, 16:39   #691
free_willy
Szenekenner
 
Registriert seit: 11.03.2009
Beiträge: 110
Hallo Esteban,


ich bin da überhaupt nicht Fit in der Sache und dachte mir durch die Verzichtserklärung habe ich wirklich keinen Anspruch auf mein Startgeld.

Kannst du das kurz erklären warum diese hier nicht greift ?

Danke
free_willy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.05.2020, 16:48   #692
Thorsten
Szenekenner
 
Benutzerbild von Thorsten
 
Registriert seit: 03.03.2007
Ort: Wetterau
Beiträge: 16.226
Ich glaube nicht, dass diese Verzichtserklärung einer Prüfung nach deutschem Recht standhalten würde.
§307 Unangemessene Benachteiligung, daher unwirksam. Widerspricht den Paragraphen für Höhere Gewalt, nach dem die Leistung nicht erbracht werden kann(muss), dann aber auch kein Anspruch auf die Gegenleistung (=Zahlung des Startgeldes) besteht. Juristen werden das besser formulieren können als ich, aber ich denke, dass es darauf hinauslaufen würde. Offensichtlich später unwirksame Klauseln der AGB kann man bedenkenlos unterschreiben und den anderen im Glauben lassen, er hätte sie in den Vertrag einfließen lassen. Nachher muss man dann natürlich drum kämpfen und sich auf diesen Aufwand gefasst machen.

Aber das wird seitens Ironman im Brustton der Überzeugung vorgetragen und du wärst schon mal der erste, bei dem das problemlos geklappt hätte.
__________________
Die meisten Radwegbeschilderungen wurden von Aliens erschaffen.
Sie wollen erforschen, wie Menschen in absurden Situationen reagieren.
Thorsten ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.05.2020, 16:50   #693
Estebban
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von free_willy Beitrag anzeigen
Hallo Esteban,


ich bin da überhaupt nicht Fit in der Sache und dachte mir durch die Verzichtserklärung habe ich wirklich keinen Anspruch auf mein Startgeld.

Kannst du das kurz erklären warum diese hier nicht greift ?

Danke
Vereinfacht gesagt hast du einen Vertrag mit Ironman geschlossen mit gegenseitigen Pflichten.
Du verpflichtest dich zu bezahlen, Ironman zu „leisten“, also die Veranstaltung zu organisieren.
Corona kann man als höhere Gewalt ansehen, damit entfällt die Pflicht zu leisten (Paragraph 275 BGB), allerdings auch die Pflicht für dich zu zahlen (Paragraph 326,1 BGB).
Alles was in AGBs, Verzichtserklärungen oder Sonstigem steht, aber dem Gesetz entgegenspricht ist erstmal irrelevant, da gesetz > Vertrag.
Das war jetzt juristisch nicht sauber aber erklärts in kürze.

Meine Schritte wären:

Per Mail widersprechen, Möglichkeit einräumen innerhalb von 4 Wochen zurückzuzahlen.
Danach per Einschreiben 2-Wöchige Frist setzen.
Danach „Advocard ist Anwalts Liebling“
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Alt 05.05.2020, 17:02   #694
Alteisen
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Benutzerbild von Alteisen
 
Registriert seit: 10.09.2013
Beiträge: 1.616
Zitat:
Zitat von Thorsten Beitrag anzeigen
Ich glaube nicht, dass diese Verzichtserklärung einer Prüfung nach deutschem Recht standhalten würde.
§307 Unangemessene Benachteiligung, daher unwirksam. Widerspricht den Paragraphen für Höhere Gewalt, nach dem die Leistung nicht erbracht werden kann(muss), dann aber auch kein Anspruch auf die Gegenleistung (=Zahlung des Startgeldes) besteht. Juristen werden das besser formulieren können als ich, aber ich denke, dass es darauf hinauslaufen würde. Offensichtlich später unwirksame Klauseln der AGB kann man bedenkenlos unterschreiben und den anderen im Glauben lassen, er hätte sie in den Vertrag einfließen lassen. Nachher muss man dann natürlich drum kämpfen und sich auf diesen Aufwand gefasst machen.

Aber das wird seitens Ironman im Brustton der Überzeugung vorgetragen und du wärst schon mal der erste, bei dem das problemlos geklappt hätte.
Wo sind denn die ganzen Urteile dazu? Wenn man dieser Argumentation so blind folgen würde wie es aktuell gemacht wird, wären doch auch viele Haftungsausschlüsse unwirksam, die man so beiläufig als Teil der Anmeldung akzeptiert. Die sind doch immer zu 100% zu Lasten des Teilnehmers.
Arnes interviewter Jurist hat auch nicht geäußert, dass AGBs definitiv ungültig sind. Es wird Graubereiche geben und Ironman wird schon Juristen auffahren, die sich darin bestens auskennen.
Alteisen ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.05.2020, 18:58   #695
Thorsten
Szenekenner
 
Benutzerbild von Thorsten
 
Registriert seit: 03.03.2007
Ort: Wetterau
Beiträge: 16.226
Keine Ahnung, wo die Urteile sind und ob es sie gibt. Ich schrieb daher auch "ich glaube".

Gab es denn schon einen Fall, in dem diese Verzichtserklärung in ihrer ganzen Form anzuwenden gewesen wäre? Wenn die Strecke einen Tick verkürzt wird oder wie in Hamburg eine Duathlon draus wird, dann schlucken die Leute das noch, ohne einen Aufstand zu machen. Aber hier wird es verschoben auf einen Termin, der den angemeldeten Teilnehmern vielleicht gar nicht passt und der Termin ist nun mal ein sehr wesentlicher Vertragsbestandteil.

Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung nach §326 BGB wäre ja auch noch eine Möglichkeit .

Diese Klausel, dass es keine Rückerstattung gibt, widerspricht dem von Estebban angeführten deutschen Recht (ob deutsches Recht gilt, hatte Arne auch schon in den Raum gestellt, gab es dazu schon mal eine verbindliche Aussage?) und die Absage oder Verschiebbarkeit "wenn sie der Meinung sind ..." halte ich für einen Freifahrtschein, der nicht zu halten sein dürfte.
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Thorsten ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.05.2020, 21:20   #696
JamesTRI
Szenekenner
 
Registriert seit: 23.06.2019
Beiträge: 687
Zitat:
Zitat von Dembo Beitrag anzeigen
Ich nehme an, das sind die Tageshöchsttemperaturen, die Du da zitierst? Aus den genannten Gründen (u.a. Tageslicht und Seetemperatur) solltest Du Dir auch die Tiefsttemperaturen anschauen. Ich hab mir die Daten der letzten 50 Jahre mal angeschaut und schon hier zusammengefasst: https://www.triathlon-szene.de/forum...&postcount=495

Keiner kann in die Zukunft schauen und ich halte die Chance - unabhängig vom Wetter - für einen WK Ende September/Anfang Oktober für < 20% (unsere Schulen in Ffm haben uns gerade geschrieben, dass aller Voraussicht kein normaler Unterricht auch nach den Sommerferien stattfinden wird), aber wenn IM da irgendwas versucht durchzuziehen, dann Wette ich auf (mindestens) verkürzte Schwimmstrecke und arschkalte Radrunden durch die Wetterau. Den Mutigen trotzdem viel Glück!
ja Höchsttemperaturen.
JamesTRI ist offline   Mit Zitat antworten
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