Schon der Vorläufer, Smart Superflash, verursachte ne Netzhautablösung wenn jemand zu dicht auffährt oder zu knapp überholt.[/QUOTE
]Sicher????? funde nichts ueber die Lumenzahl... und das. bei DEM. Preis?
Mein Rucksacklicht mit Clip ist auch hell blinkend, und prima passend auch für die Trikottasche hinten - und an der Kleidung ist blinkend erlaubt .
(Am Rad fest montiert dagegen nicht)
.... wollte ich nur mal erwähnen....
Falsch..... Alles was den anderen Vt behindert o. gefährdet ist Verboten... Im Zweifel zieht immer
der Gummi paragraph... aber das nur nebenbei.
Kann aber bestätigen dass der Polizei Licht vor dunkel wichtiger ist...
Hier bekommst du auch die internationalen Lichtversionen...
Die gibts vielerorten, nur wirste ggf. schon dafür abgemahnt, die als Fahrradbeleuchtung anzupreisen oder zu verkaufen.
Wer dagegen bei Freizeitbeleuchtung o.ä. sucht, wird fündig...
Zitat:
Zitat von crimefight
Falsch..... Alles was den anderen Vt behindert o. gefährdet ist Verboten...
Naja, Licht am Bike gefährdet oder behindert zunächst mal niemanden*.
Es war nachvollziehbares Ziel, jedem Verkehrsteilnehmer ein eindeutiges Signalbild zu verpassen.
Blinkend gehört da halt am Bike nicht dazu.
Wenn diejenigen, die verzweifelt mit Blinklichtern auf sich aufmerksam machen wollen, nur den gleichen Elan hinsichtlich der anderen, vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen, Rückstrahler vorne/hinten (hinten gar 2), Pedalrückstrahler, Speichenrückstrahler respektive retroreflektierende Streifen am Reifen, entwickeln würden...
Nicht erlaubtes Rücklicht für >40Öre, aber die geforderten Leuchtmittel für ne handvoll Cent sparen, immer wieder geil...
Zitat:
Zitat von crimefight
Sicher????? funde nichts ueber die Lumenzahl... und das. bei DEM. Preis?
Ja mei.
Kann dir ja mal eins von meinen leihen;- danach kannste eh nix mehr lesen, wennst mal reingeguckt hast, da interessieren die Zahlen sowieso nimmer...
*) Kunde berichtete mal, wegen nem Blinklicht hinten abkassiert worden zu sein mit dem Hinweis, das blinkende Licht könne epileptische Anfälle bei dafür vorbelasteten Personen auslösen
__________________
Im finstersten Winkel Frankreichs, wo das Kopfsteinpflaster herumspukt, begann ein Junge aus Gelderland zu sprinten. Eine halbe Stunde später drang durch eine Maske aus Schlamm und Kuhscheiße ein feines Lächeln. Ich schloss die Augen und hörte die Matthäus-Passion auf Rädern.
Hab auch seit ein paar Jahren das Lezyne Strip ...... in der nicht D version ist der dayflash so hell, das kannste wirklich niemand zumuten. Ich fahr es quasi immer ohne blinken auf Stufe 2 , da hält es problemos auch ne 24h Fahrt im Winter aus. Vorteil finde ich die USB Stick Bauform zum laden.
__________________
**** Das Schlafende muss Erwachen !!! ****
Mir hat die Polizei auch mal bei einer Kontrolle gesagt dass es ihnen egal ist was es ist wenn es nur leuchtet.
Aber, ich muss hier mit einer Anekdote (die leider war ist) etwas Wermuth in den Wein der Illumination schütten:
Mir ist vor Jahren am 18. Februar morgens auf dem Weg zur Arbeit ein Linienbus von hinten aufs Rad gefahren. Der Fahrer hatte reichlich Restalkohol im Blut.
Das Rad, oder das was davon übrig war, wurde äusserst genau untersucht. Sogar der Zustand der Glühwendel im Rücklicht wurde untersucht.
Mein Anwalt meinte damals es wäre in solchen Momenten sehr wichtig das alles perfekt nach der StVO ist. Egal wie egal es im normalen Leben ist.
Das ist die bittere Ironie, mit einem heutigen zu hellen und blitzenden LED Rücklicht wäre wahrscheinlich nichts passiert, aber wenn, dann wäre es für mich schlecht gewesen.
Auch so fällt das schon deutlich in den Bereich der Dinge die ich nicht nochmal brauche.
Das ist wie immer eine Gratwanderung. Entweder gesetzeskonform unter dem Bus liegen, oder mit nicht zugelassenem Material den Unfall vermeiden. Wenn es ganz dumm kommt, dann müsste man aber noch nachweisen können, dass das unerlaubte Material kausal für den Unfall verantwortlich war.
Ich habe am Rad immer zugelassene Rückleuchten und nutze die auch bei Dunkelheit. Zusätzlich kommen noch Blinkleuchten tagsüber dazu. An den MTBs habe ich als Backup vorne noch eine MyTinySun mit 1800 Lumen, die wird auf der Strasse aber nur als Backup genutzt wenn die zulässige Lampe ausfällt.
Weiters habe ich Reflektoren aufgeklebt, aus Reflektorfolie wie sie für LKW Begrenzungen (an den Aufbauten) eingesetzt wird. Das ist natürlich nicht für Fahrräder zugelassen, aber immerhin für LKW und somit für den Strassenverkehr. Die Selbstklebefolie hat den Vorteil, dass ich sie passgenau zuschneiden kann. Ich glaube, in der Schweiz sind reflektierende Aufkleber sogar vorgeschrieben, in Deutschland aber nicht erlaubt und werden daher auch nicht verkauft. Bei uns müsste man sich diese starren Dinger irgendwie ans Rad schrauben
...
Das ist die bittere Ironie, mit einem heutigen zu hellen und blitzenden LED Rücklicht wäre wahrscheinlich nichts passiert, aber wenn, dann wäre es für mich schlecht gewesen.
...
Das RTL2015, in dem es hier im Thread geht, kann ja auch dauerleuchten, ist also nicht per se im Konflikt mit der StVO.
Meine Frau hatte vor ein paar Jahren einen Unfall, wie oben beschrieben von hinten auf dem Weg in die Arbeit (allerdings durch einen PKW-Fahrer der nicht alkoholisiert war, sondern mutmaßlich mit seinem Handy beschäftigt war) und der aufnehmende Polizist hat explizit in seinem Unfallbereicht vermerkt, dass meine Frau (als Opfer des Unfalls), "stark reflektierende Kleidung und zwei Batterierücklichter, davon ein überdurchschnittlich helles am Fahrrad hatte" um damit zu betonen, dass sie trotz Dunkelheit eigentlich gar nicht zu übersehen war.
Ob das Rücklicht bei dem Unfall damals geblinkt hat oder auf Dauerlicht stand weiß ich (und sie) allerdings nicht mehr.
Wenn ich mit zwei Rücklichtern fahre (bei mir der Normalfall bei echter Dunkelheit) ist immer eines im Dauerlicht- und das andere (i.d.R. das Garmin) im Blinkmodus.
Das ist wie immer eine Gratwanderung. Entweder gesetzeskonform unter dem Bus liegen, oder mit nicht zugelassenem Material den Unfall vermeiden.
Ja. Ich selbst hatte an späteren Arbeitsrädern immer sehr viel Reflektorfolie und möglichst helle Rücklichter. Aber wollte den rechtlichen Aspekt im Unfallfall nicht unerwähnt lassen.
Ich hätte mir "danach" auch ein ACL aus der Luftfahrt ans Rad gemacht wenn ich genug Strom dabei gehabt hätte
Nachtrag @Hafu: ich glaube dass sich die Beurteilung solcher Dinge zum Glück in den letzten Jahrzehnten zu Gunsten des Radfahrers verändert hat.