Wenn ich diese Selbstdarsteller mit ihrer Profilneurose sehe, dann vergeht es mir echt.
Ja !
Aber solche Sonderlinge findet man überall. Kompressionssockenträger, Lederhosenbayern, Lack und Lederparaden, Fasching, Hochzeiten, Gerichte und so weiter.
Jedem das Seine.
- Jemand betrachtet die Bilder und sieht seltsame Kleidung.
- Jemand anderes betrachtet die Bilder und sieht Betrug.
Jedem das Seine: Man kann in den Bildern sehen, was man möchte.
Falls man Betrug sieht, funktioniert der Spruch "Jedem das Seine" nicht mehr. Denn bei Betrug gibt es nicht nur "das Seine", also das, was man sich selbst antut. Sondern dann gibt es auch noch den Betrogenen. Also den, der nicht betrogen werden wollte, jedoch betrogen wurde.
"Jedem das Seine" betont die eigene Freiheit, aber es berücksichtigt nicht den Betrug von anderen.
Wenn einzelne Gläubige sich komisch kleiden würden, hätte ich nichts dagegen.
Du, Jörn, hast ja ausnahmslos Bilder mit dieser auffällig langen Schleppe eingestellt.
Für mich war es demnach eindeutig, das es um diese spezielle Kleidung geht.
Betrügereien erkenne ich anhand der Bilder nicht.
Die "Cappa Magna", so nennt man die lange Schleppe, besteht vollständig aus kostbarer Moiree-Seide und ist je nach Epoche zwischen 6 und 12 Meter lang.
Im Winter wird sie innen mit Hermelin-Pelz gefüttert. Hermelin galt allgemein als Pelz der Kaiser und Könige. Die weiße Farbe des Hermelins unterstrich die Reinheit und Ehrlichkeit der Bischöfe, sodass es für alle sichtbar wurde.
Ermöglicht wurden die kostbaren Gewänder durch die Freigiebigkeit der Bevölkerung.
10 Jahre lang klagte ein Chefarzt durch alle Instanzen (incl. EUGH) gegen das Erzbistum Köln und bekam jetzt Recht. Aufgrund des Urteils müssen künftig die kirchlichen Arbeitgeber ihre Sonderrechte bei der sog. Loyalitätspflicht zum Glück für die Arbeitnehmer endlich einschränken.
"Sein Fall betrifft die Sonderrechte der Kirche als Arbeitgeber von 1,4 Millionen Menschen in Deutschland: Seit zehn Jahren wehrt sich ein geschiedener katholischer Arzt gegen seine Kündigung. Nun hat er recht bekommen.
Ein Chefarzt eines katholischen Krankenhauses hat erfolgreich gegen seine Kündigung nach einer Scheidung und erneuten Heirat gekämpft. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschied, der Mediziner sei von seinem kirchlichen Arbeitgeber gegenüber nicht katholischen Kollegen unzulässig benachteiligt worden. Dem Chefarzt am St. Vinzenz-Krankenhaus in Düsseldorf war 2009 gekündigt worden, weil ihm die Kirche einen schwerwiegenden Loyalitätsverstoß vorwarf. Er hatte nach der Scheidung von seiner ersten Frau ein zweites Mal standesamtlich geheiratet.
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Die Richter entschieden: Die Kündigung des Mannes könnte eine "verbotene Diskriminierung wegen der Religion darstellen". In ihrer Entscheidung heißt es: Die Akzeptanz des von der katholischen Kirche befürworteten Eheverständnisses scheine für die Tätigkeit des Mediziners keine "wesentliche Anforderung der beruflichen Tätigkeit zu sein". Schließlich seinen ähnliche Stellen auch Ärzten anvertraut worden, "die nicht katholischer Konfession sind"
Hoffentlich findet damit diese Form der beruflichen Disziplinierung ein Ende.