Guck dir die Liga-Ordnungen der betroffenen Landesverbände an, ob es da abweichend geregelt ist. Wenn es keine eigene Liga-Ordnung geben sollte, gilt automatisch die Bundesliga-Ordnung, in der es 2017 wie folgt geregelt ist:
"Das beantragte Zweitstartrecht gilt für die Mannschaften des beantragten Vereins in der
1. Bundesliga, der 2. Bundesliga und den Regionalligen. Ein Startrecht in einer
Ligamannschaft eines anderen Vereins besteht nicht. Das Zweitstartrecht kann nicht
übertragen werden."
Danach kannst du also nur für einen Verein am Liga-Betrieb teilnehmen. Damit du in Bayern und BaWü in Liga-Mannschaften starten kannst, müssten also beide LV eine Liga-Ordnung mit abweichenden Regelungen haben. Ich kann es mir aus dem Bauch heraus nicht vorstellen.
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Die meisten Radwegbeschilderungen wurden von Aliens erschaffen.
Sie wollen erforschen, wie Menschen in absurden Situationen reagieren.
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