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Alt 05.03.2021, 18:59   #20169
soloagua
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Zitat:
Zitat von craven Beitrag anzeigen
Oh man. Da frage ich mich, warum wir uns zuhause einen abbrechen, damit die 84-jährige Oma endlich nen Termin bekommt... wenn die Hochrisikogruppe doch schon komplett geimpft ist? Jeden Tag suchen wir im Netz nach nem Termin und haben dennoch bisher keinen bekommen - irgendwie lebt der Herr Lindner da in einer anderen Welt.
Nein, in einem anderen Bundesland reicht schon...
Eure Situation kommt mir sehr bekannt vor.
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Alt 05.03.2021, 22:50   #20170
keko#
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Zitat:
Zitat von Plasma Beitrag anzeigen
...
Zur USA: Deswegen haben die bis heute auch schon 80 Millionen mal eine Nadel in den Oberarm gerammt. Im Vergleich dazu ist es nur noch peinlich, was Deutschland beim Impfen abliefert: knapp 7 Millionen verabreichte Dosen. Übrigens: GB knapp 22 Millionen... ohne Worte.

"Walmart Drive-through": Arm raus, impfen, Arm rein
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Alt 06.03.2021, 00:15   #20171
LidlRacer
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Zitat:
Zitat von dr_big Beitrag anzeigen
Du sagst es selbst, die Kontakte hat man bei A und bei B, ob da 1km oder 100km dazwischen liegen spielt aber kaum eine Rolle.
Das spielt eine Rolle in dem Sinne, dass Deine Freunde und Verwandte wahrscheinlich nicht alle in 1 km Umkreis wohnen. Wenn Du 100 km oder unbegrenzt fahren darfst, kannst und wirst Du weitaus mehr Leute treffen und insbesondere auch solche, die Du nicht ohnehin häufig triffst.

Und das wirkt sich dann natürlich auch auf die Verbreitung von zunächst noch seltenen Mutationen aus.
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Alt 06.03.2021, 00:21   #20172
LidlRacer
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Beiträge: 18.651
Zitat:
Zitat von El Stupido Beitrag anzeigen
Christian "der Markt regelt das" Lindner ist wohl der Meinung, dass die Hochrisikogruppen bereits alle durchgeimpft sind. Heiland....

https://twitter.com/DennisKBerlin/st...47494176776193
Ich hab jedesmal den Tonausschalt-Reflex, wenn der Lindner sich in den Nachrichten oder sonstwo ausbreiten darf.
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Alt 06.03.2021, 03:44   #20173
KevJames
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Beiträge: 1.494
Zitat:
Zitat von Plasma Beitrag anzeigen
Für meinen Sohn gibt es an der Grundschule keinen Präsenzunterricht. Und das ist, soviel ich weiß, in ganz Bayern so. Es findet Wechselunterricht statt. Bei uns ist der so organisiert, dass sie täglich wechseln, also Di/Do oder Mo/Mi und für beide Gruppen einen halben Freitag.
Wortspielerei der Politiker, denn Dein Sohn ist beim Wechselunterricht wohl in der Schule, oder? Dann ist es auch Präsenzunterricht mit den verbundenen Risiken für alle Beteiligten. Tests würden hierbei helfen ...

Zitat:
Zitat von qbz Beitrag anzeigen

Im Süden Europas haben wir am Mittelmeer und Atlantik ein mildes bis sehr warmes Klima, in den skandinavischen Ländern ein kühles bis kaltes. Nun vergleiche die Corona-Infektions-Kurven von Spanien, Italien, Portugal, Griechenland mit Norwegen, Finnland, Schweden. Offenbar besitzt der jeweilige Umgang mit der Pandemie eine gewichtigere Rolle als die Temperatur, was man auch an Südafrika oder Brasilien leicht feststellen kann ohne Corona-Spezialist und Epidemiologe zu sein.
Auch diesen Punkt erzählt uns der Drosten ja schon ziemlich lange, man muss den Fachleuten nur zuhören.
KevJames ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.03.2021, 03:51   #20174
KevJames
Gesperrt
 
Registriert seit: 12.07.2014
Beiträge: 1.494
Zitat:
Zitat von noam Beitrag anzeigen
Ich denke, dass dies juristisch lediglich über eine entsprechende Legitimation über den inneren Notstand (Art 91 GG) gehen kann, welche die Weisungbefungnis über die Exekustive der Länder auf den Bund verschiebt.

Allerdings betreffen die Maßnahmen ja eben die Ebenen des Gesundheitswesens und der Bildung, die ebenfalls in Länderhoheit liegen.


Ich denke, dass die Hürden für eine solche Machtkonzentration auf Bundesebene im Anbetracht unserer Geschichte sehr sehr sehr hoch um nicht zu sagen unerreichbar sind.
Zitat:
Zitat von Hafu Beitrag anzeigen

Gleiches wäre auch (auf der Basis des Katastrophenschutzrechtes) für den Bund in Deutschland möglich gewesen. Auch hierzulande hätte man die rechtliche Möglichkeit gehabt, den mit öffentlicher Millionenhilfe vom Bund (375 Mio Euro aus deutschen Steuergeldern) entwickelten Biontech-Impfstoff in zusätzlichen externen Fabriken produzieren zu lassen, als absehbar war, dass der Bedarf an Impfstoff die für Biontech/Pfizer mögliche Produktionskapazität bei weitem übersteigt.
Natürlich wäre das nicht von heute auf morgen, aber zumindest in einem Zeitrahmen von zwei bis drei Monaten möglich gewesen, wie Pfizer selbst beim Aufbau des neuen (eigenen) Produktionsstandortes in Marburg nachgewiesen hat.
Dagibt es dann aber doch Verfassungsrechtler, die hier widersprechen würden. In Bezug auf das von Noam aufgeworfene sind die Möglichkeiten des Bundes doch eingeschränkt. Siehe Art. 20 und vor allem 79 G. Einen kompletter Eingriff in die Ländersache der Bolldung würde hier nach Auffassung der meisten V. zu weit gehen und einen Verstoß darstellen. Theoretisch zwar umgehbar, das würde dann aber einer Aushebung der Verfassung gleich kommen. Wie mein ehemaliger Prof dazu sagte: "Wer darüber nachdenkt, der denkt darüber nach die Demokratie abzuschaffen ..." Insofern würde ich sagen, ist dies für demokratische Politiker der BRD allenfalls eine theoretische Option.
KevJames ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.03.2021, 09:09   #20175
qbz
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Registriert seit: 24.03.2008
Beiträge: 10.211
Zitat:
Zitat von KevJames Beitrag anzeigen
Dagibt es dann aber doch Verfassungsrechtler, die hier widersprechen würden. In Bezug auf das von Noam aufgeworfene sind die Möglichkeiten des Bundes doch eingeschränkt. Siehe Art. 20 und vor allem 79 G. Einen kompletter Eingriff in die Ländersache der Bolldung würde hier nach Auffassung der meisten V. zu weit gehen und einen Verstoß darstellen. Theoretisch zwar umgehbar, das würde dann aber einer Aushebung der Verfassung gleich kommen. Wie mein ehemaliger Prof dazu sagte: "Wer darüber nachdenkt, der denkt darüber nach die Demokratie abzuschaffen ..." Insofern würde ich sagen, ist dies für demokratische Politiker der BRD allenfalls eine theoretische Option.
Föderalismus beim Infektionsschutz:
Die jetzigen Beschlüsse der Bundesländer zu den Corona Massnahmen zeichnen sich allerdings auch durch ein Vorgehen aus, das verfassungsrechtlich umstritten ist, weil die Exekutive (Länderregierungen) allein durch Rechtsverordnungen die jeweiligen Infektionsschutzmassnahmen beschliessen, welche sehr weitgehende Grundrechtseinschränkungen ohne parlamentarische Verabschiedung durch die Länderregierungen beinhalten. Grundlage dafür ist, wie ich schon dazu geschrieben hatte, das Infektionsschutzgesetz (IFGS), Art. 54.
Zitat:
"Die Landesregierungen bestimmen durch Rechtsverordnung die zuständigen Behörden im Sinne dieses Gesetzes, soweit eine landesrechtliche Regelung nicht besteht und dieses Gesetz durch die Länder vollzogen wird. Sie können ferner darin bestimmen, dass nach diesem Gesetz der obersten Landesgesundheitsbehörde oder der für die Kriegsopferversorgung zuständigen obersten Landesbehörde zugewiesene Aufgaben ganz oder im Einzelnen von einer diesen jeweils nachgeordneten Landesbehörde wahrgenommen werden und dass auf die Wahrnehmung von Zustimmungsvorbehalten der obersten Landesbehörden nach diesem Gesetz verzichtet wird."
Das könnte das Verfassungsgericht in Zukunft möglicherweise kritisieren und verlangen, dass stattdessen die Legislative / Parlamente entscheiden, seien es die Länderparlamente oder der Bundestag. Der Bundestag könnte den Art. 54 IFGS und das IFGS soweit ändern, dass der Bundestag per Gesetz zwingend die Rahmenbedingungen für einen Lockdown und die Aufhebung beschliessen muss, wobei der Vollzug dann den Ländern obliegt nach Art. 83 GG:
Zitat:
"Die Länder führen die Bundesgesetze als eigene Angelegenheit aus, soweit dieses Grundgesetz nichts anderes bestimmt oder zuläßt."
Insofern gäbe es im Rahmen der Verfassung schon Alternativen zum jetzigen "Prozedere".

Impfproduktion im Interesse der Allgemeinheit:
Ist der Katastrophenschutz verfassungsrechtlich problematisch, wie Du schreibst, um eine breitere Impfproduktion der mnRA-Impfstoffe in DE zu garantieren, könnten Bundesregierung und Parlament durchaus auf Basis des Art. 14 GG handeln (z.B. wenn Impfstoffe aus heimischer Produktion ins Ausland gehen würden) oder mit diesem GG-Artikel Druck auf die Firmen ausüben, die bzw. deren Anwälte das natürlich genau wissen und deswegen schon präventiv in Interviews erzählen, niemand könne die Produktion vergrössern, sie würden das Maximale liefern (Es kann stimmen, muss aber nicht.).
Zitat:
(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.
Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages zur Enteignung
Beispiele zur Enteignung gibt es bei Grundstücken, Immobilien, aber auch Banken wie Real Estate.

Geändert von qbz (06.03.2021 um 09:40 Uhr).
qbz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.03.2021, 09:24   #20176
Hafu
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von KevJames Beitrag anzeigen
Dagibt es dann aber doch Verfassungsrechtler, die hier widersprechen würden. In Bezug auf das von Noam aufgeworfene sind die Möglichkeiten des Bundes doch eingeschränkt. ...
Nur weil es Juristen gibt, die hier eine andere Meinung vertreten, muss das nicht heißen, dass es nicht geht. Es gibt sogar juristisch zwei Möglichkeiten Lizenzen zur Impfstoffherstellung zu nutzen, einmal auf der Basis des infektionsschutzgesetzes und einmal über einen sog. Lizenzentzug. Für letzteres gibt es sogar einen Präzedenzfall von 2016 mit einem Aidsmedikament.

Zitat:
...Grundlage dafür ist das Ende 2020 geänderte Infektionsschutzgesetz. Darin heißt es: Das Bundesgesundheitsministerium wird im Rahmen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite ermächtigt, nach § 13 Absatz 1 des Patentgesetzes anzuordnen, dass eine Erfindung (…) im Interesse der öffentlichen Wohlfahrt (…) benutzt werden soll....

Man muss nur mal eine rechtliche Werte-Abwägung vornehmen. Der Staat greift in die Grundrechte von Millionen seiner Bürger massiv ein, schränkt die Bewegungsfreiheit, Ausübung der Meinungsfreiheit u.v.m. mit Lockdownmaßnahmen massiv ein und nimmt mit den aufgrund Impfstoffmangel massiv verzögerten Impfungen den wirtschaftlichen Ruin vieler Existenzen in Handel, Kultur und in der Eventbranche aufgrund eines unnötig verlängerten Pandemiegeschehens und den vermeidbaren Tod einer nicht genau bezifferbaren Zahl an ungeimpften Covid-19-Erkrankten billigend in Kauf, weil er im Gegenzug den Patentschutz eines Unternehmens, das nur durch die millionenschwere Förderung deutscher Steuerzahler überhaupt ein Patent erlangen konnte, für wichtiger hält als die oben genannten Schäden und Grundrechtseinschränkungen.

Davon abgesehen: höchstwahrscheinlich (das zeigt das Beispiel USA mit dem Johnson&Johnson-Konkurrent Mercks) muss man in der Realität derartige Zwangsmaßnahmen gar nicht anwenden, sondern es hätte vermutlich gereicht, mit derartigen Maßnahmen zu drohen, um betroffene Unternehmen zu einer "freiwilligen" Zusammenarbeit mit anderen qualifizierten Impfstoffherstellern zu "überzeugen".

Sanofi, wäre so ein Kandidat, das in Kooperation mit Glaxo Smith Kline die Expertise und Produktionskapazizäten für die Herstellung 100er Mio mRNA-Impfstoffe besitzen würde und das es absehbar nicht schafft in diesem Jahr seinen eigenen Impfstoff zur Zulassungsreife fertig zu entwickeln. Eine EU-Führung mit ähnlicher Führungsstärke wie sie Biden in den USA aktuell an den Tag legt, hätte hier vermutlich längst gehandelt
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