Rechtlich keine Ahnung, versicherungstechnisch haftet die Privathaftpflicht der Eltern. Du hast aufgrund eines Haftpflichtschadens sogar ein direkt Forderungsrecht, müsstest halt wissen wo die Eltern versichert sind.
Solltest du eine Rechtsschutzvers. haben, unbedingt diese miteinbeziehen.
Zitat:
Zitat von iaux
Das stimmt so nicht.
Zitat:
Zitat von TIME CHANGER
Kannst du mir kurz ne PN schreiben oder hier rein was falsch ist?
Zitat:
Zitat von trina
Mein Kind hat mal als Radfahranfängerin (also mit 4 oder 5) ein Auto angeschrammt, wir gingen in unmittelbarer Nähe. Wir haben den Besitzer ausfindig gemacht und angeboten, das der Schaden über unsere Haftpflichtversicherung läuft. Das hat er letztendlich gar nicht in Anspruch genommen.
Aber das wäre doch möglich, oder? Also selbst wenn das Kind nicht deliktfähig ist, den Schaden über die Versicherung laufen zu lassen, oder sehe ich das falsch?
Die Versicherung wird nur zahlen, wenn sie dazu verpflichtet ist. In den Beiträgen #9 bis ca. #20 steht alles dazu drin.
Die Versicherung wird nur zahlen, wenn sie dazu verpflichtet ist. In den Beiträgen #9 bis ca. #20 steht alles dazu drin.
M.
Zitat:
Zitat von iaux
Wenn ein Kind nicht deliktfähig ist, dann leistet die PHV nicht. Es gibt mittlerweile Deckungserweiterungen, die nicht deliktfähige Kinder miteinschließen.
Ich habe meinen Beitrag gelöscht weil er falsch Informationen enthielt - danke Schwarmintelligenz fürs aufmerksam machen.
Aber trotzdem: auch wenn die Kids nicht explizit eingeschlossen sind, einfach mal bei der Versicherung anrufen und Fragen, Kulanz ist auch da kein Fremdwort.
Schönes Wochenende und Grüsse
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Zitat:
Zitat von bigjuergo
du bist der beste, aber leider nicht der schnellste
Ich habe meinen Beitrag gelöscht weil er falsch Informationen enthielt - danke Schwarmintelligenz fürs aufmerksam machen.
Aber trotzdem: auch wenn die Kids nicht explizit eingeschlossen sind, einfach mal bei der Versicherung anrufen und Fragen, Kulanz ist auch da kein Fremdwort.
Schönes Wochenende und Grüsse
Es geht (und ging) ja nicht um die Frage, ob deliktunfähige Kinder in der PHV eingeschlossen sind oder nicht. Es geht darum, ob Haftung besteht oder eben nicht. Besteht diese, greift auch die PHV, egal ob da die Deliktunfähigkeit der Kinder gegen Mehrprämie versichert ist oder nicht. Weil die Haftung aus einer Aufsichtspflichtverletzung der Eltern / Erziehungsberechtigten resultieren könnte.
Die Frage ist eben nicht "zahlt die Versicherung oder zahlt sie nicht?" sondern "besteht überhaupt ein begründeter Schadenersatzanspruch".
Um bei der Versicherung anzufragen muss der / die Threadersteller*in erst mal wissen, in welchem Hause, auf welche*n Versicherungsnehmer*in und unter welcher Versicherungsscheinnummer eine PHV besteht (wenn denn überhaupt eine besteht).
Ob dann überhaupt eine Kulanz geprüft wird (geprüft werden muss) steht dann nochmal auf einem ganz anderen Blatt.
Es geht (und ging) ja nicht um die Frage, ob deliktunfähige Kinder in der PHV eingeschlossen sind oder nicht. Es geht darum, ob Haftung besteht oder eben nicht. Besteht diese, greift auch die PHV, egal ob da die Deliktunfähigkeit der Kinder gegen Mehrprämie versichert ist oder nicht. Weil die Haftung aus einer Aufsichtspflichtverletzung der Eltern / Erziehungsberechtigten resultieren könnte.
Die Frage ist eben nicht "zahlt die Versicherung oder zahlt sie nicht?" sondern "besteht überhaupt ein begründeter Schadenersatzanspruch".
Um bei der Versicherung anzufragen muss der / die Threadersteller*in erst mal wissen, in welchem Hause, auf welche*n Versicherungsnehmer*in und unter welcher Versicherungsscheinnummer eine PHV besteht (wenn denn überhaupt eine besteht).
Ob dann überhaupt eine Kulanz geprüft wird (geprüft werden muss) steht dann nochmal auf einem ganz anderen Blatt.
Macht euch doch nicht immer alles so kompliziert. Wenn die Eltern die Versicherungsgesellschaft bekannt geben, da anrufen, Sachverhalt schildern. Punkt. Ende. Dir als Privatperson kann es schnuppe sein wenn du da anrufst wie es rechtlich steht und wie wo was.
Das ist Sache der Gesellschaft dann, dies abzuklären und den Schaden anzunehmen oder abzulehnen.
Und meinen Post habe ich primär deshalb gelöscht, weil die Chance besteht, dass Leute über ein Google Suchergebnis auf diesen stossen und sich nicht die Mühe machen das vorher und nachher zu lesen, und sie anschliessend das Gefühl haben meine Äusserungen seien korrekt.
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Zitat:
Zitat von bigjuergo
du bist der beste, aber leider nicht der schnellste
Ich würde sagen, Sollte es ein solcher Sturm geben, der Mülltonnen durch die Lüfte fliegen lassen könnte, wäre dieser im voraus angekündigt Radio / tv. Demnach steht der Eigentümer in der Pflicht sein Hab und Gut so zu positionieren/festzumachen, dass genau das nicht passiert, entsprechend haftet er sollte ein Schaden daraus resultieren. Dasselbe mit Blumentöpfen die es aufgrund von Wind vom Fensterbrett weht und dieser nicht genügend festgemacht waren.
(Und beim Autoschaden durch Mülltonne infolge Sturm im schlimmsten Falle die TK des Eigentümers, tut hier aber nichts zur Sache)