Zitat:
Zitat von Mo77
Die Lehrer sind in großen Teilen geimpft.
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Deine Argumentation baut auf der Annahme auf, Lehrer sind alle geimpft.
Vergleiche mal bitte was ich sage und was du mir unterstellst.
Was jetzt "Maskenzwang und so" mit dem Essen zu tun hat erschließt sich mir nicht ganz.
Die Aerosol Belastung wird sich durch trinken und Essen in einem Bereich befinden die durch tragen von FFP2 Masken seitens der Lehrer vom Ansteckungsrisiko minimieren lässt.
In der Pflege gibt es auch nicht anderes (bei infizierten die Husten etc) Bei korrekter PSA Benutzung lässt sich das managen.
Warum sollte das in einer Schule nicht gelingen, zumal ich das Risiko von einer Aerosol Übertragung als geringer einschätze.
Natürlich sind Tests nicht ganz sicher.
Es wird aber ein anderes Set für eine Restgefahr als die Bedingungen auf Kohorten gefordert.
Ich selber habe kein wissen über weitreichende Ansteckungen innerhalb der Klassen. Es ist mir bekannt, dass es viele Quellfälle gegeben hat. Auch Ansteckungen an Spielpartner, Sitznachbarn...
Vieles war vor der Anordnung von Masken und Schnelltestkonzept.
Es gibt leider nicht wirklich viele mir bekannten Statistiken über die Ansteckungen von Schülern auf Lehrer bei sachgerechter Nutzung von FFP2 Masken.
Vielleicht kann ja jemand dazu was posten.
Ehrlich gesagt kann ich mir gar nicht vorstellen wie man sich da anstecken soll?
Hände desinfizieren, nicht ins Gesicht fassen, Kontaktlos arbeiten, bleiben im Prinzip nur Aerosole. Es wird gelüftet, ffp2 Masken getragen, symptomatische Kindern ist der Zutritt verwehrt.
Kann einer da mal skizzieren wie man sich da potenziell anstecken soll??
Vermutlich sind verbeamtete Lehrer dem selben Risiko ausgesetzt?
Ging mir auch eher um das Treueverhältnis: Beamte haben die Grundpflicht, dem ganzen Volk und nicht einer Partei zu dienen. Sie haben weiterhin die Dienstpflichten, ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen, ihr Amt zum Wohl der Allgemeinheit zu führen, sich mit vollem persönlichem Einsatz ihrem Beruf zu widmen, das ihnen übertragene Amt uneigennützig nach bestem Gewissen wahrzunehmen.....
Ist aber auch nebensächlich...
Festzuhalten bleibt, dass du mir Aussagen unterstellst die ich nicht getätigt habe.