Neben eigenen Sachverständigen greifen Versicherungen (je nach Örtlichkeit, Auslastung der eigenen Sachverständigen usw.) auch auf freie Sachverständige wie DEKRA, TÜV, KÜS und andere zurück.
Und für Fahrräder hat man bei den Versicherungen in der Regel auch eine Liste mit Sachverständigen. Auch wenn diese natürlich nicht so zahlreich vertreten sind wie Kfz-Sachverständige.
"Vorschlagen" ist übrigens gut formuliert. Ohne es vorab mit dem/der RA*in besprochen zu haben würde ich selbst keinen Fahrrad-SV beauftragen. Vorschlagen ja, beauftragen aber erst nach Rücksprache mit RA*in oder vorausgegangener Zusage der Kostenübernahme durch die Versicherung.
Man hat natürlich erstmal auf den Gutachter der Gegenseite keinen Einfluss. Spätestens wenn dessen Gutachten unter aller S.. ist, kann man ja weiter denken.
Auch in kann inhaltlich nicht viel dazu beitragen.
An alle Mitleser_innen: der DTU Startpass versichert Training und Wettkampf, nicht jedoch das Autofahren. Oder andere Risiken außerhalb von Training und Wettkampf.
Dein Fahrrad wäre über eine Hausratversicherung möglicherweise versichert. Ansonsten fahr' mit dem Rennrad, kuriere dich im Urlaub aus, gib' nicht so viel auf die Zielzeit und mach' dir in Roth einen schönen Tag! Dabeisein ist alles.
Inhaltlich kann ich leider auch nicht viel beitragen. Ich würde an deiner Stelle mit deinem Rennrad an den Start gehen und das Rennen unter dem Motto "Mit Spaß finishen" angehen. Mit der Vorgeschichte würde ich mir so zumindest den Wettkampf-Druck nehmen und den bestehenden Stress nicht noch vergrößern.
PS:
Mein altes Zeitrad würde ich verleihen (Walser Focus). Für Körpergröße 180 - 190. Im Raum Mainz.
Ach so, gegnerische Sachverständige sind in der Regel "Auto-Sachverständige" und die haben in der Regel sehr wenig Ahnung von dem Schaden an einem Triathlonrad. Im Zweifel hier das vorgelegte Gutachten anfechten und einen Gutachter aus dem Radbereich vorschlagen.
Das mit dem anfechten ist der falsche Weg. Da Du dann in das Kostenrisiko.
Der Geschädigte hat die Wahl des ersten Gutachters und den trägt die Versicherung die dann dieses Gutachten anfechten kann.
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PB
07.08.2011 2:10:31 Summertime Tri Karlsdorf KD
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Man hat natürlich erstmal auf den Gutachter der Gegenseite keinen Einfluss. Spätestens wenn dessen Gutachten unter aller S.. ist, kann man ja weiter denken.
Doch, wie schon geschrieben hast Du als Geschädigter das Recht den ersten Gutachter zu bestimmen.
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PB
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