Mein Ansatz (alternativ zum "Druckfehler" / "Zitierfehler") wäre gewesen :
Es können keine Gesetze erlassen werden, die direkt auf die Einschränkung von Grundrechten zielen.
Gesetze müssen quasi "einen anderen sinnvollen Inhalt" haben. Aus diesem können unter Umständen / situationsbedingt / im Einzelfall Grundrechtseinschränkungen abgeleitet werden.
stimmt nicht. Natürlich kann ein formelles Gesetz direkt ein Grundrecht einschränken.
Zitat:
Zitat von Flow
... danke für die Aufklärung ...
Bitte schön.
Zitat:
Zitat von Flow
Willst du das eventuell noch in ein, zwei Sätzen bzgl der "Notbremse" erläutern ?
Dazu müsste man wissen, was Frau Haderlein tatsächlich gesagt hat. Was am Ende des Artikels steht, ist für mich so nicht verständlich. Es liest sich so, als habe jemand ohne Sachkenntnis etwas sehr Spezifisches wiedergeben müssen und sei daran gescheitert.
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Viele Grüße von der Deutschen Weinstraße,
Roland
Bei mir ist direkt unter der Risikoeinschätzung ein Fenster "Test registrieren" mit einem blauen Button "Nächste schritte". Wenn ich mich da durchklicken, kann ich irgendwann einen QR-Code einscannen.
stimmt nicht. Natürlich kann ein formelles Gesetz direkt ein Grundrecht einschränken.
Jetzt verwirrst du mich ein wenig.
In dem Fall wäre es dann deinen Worten folgend "durch ein Gesetz" ?
Zitat:
Dazu müsste man wissen, was Frau Haderlein tatsächlich gesagt hat. Was am Ende des Artikels steht, ist für mich so nicht verständlich. Es liest sich so, als habe jemand ohne Sachkenntnis etwas sehr Spezifisches wiedergeben müssen und sei daran gescheitert.
Was macht die Notbremse ?
Enthält sie als "formelles Gesetz" eine "Regelung" oder eine "Ermächtigung der Exekutive" ?
Für mich ergibt sich aus den Zitaten das Bild, daß sie ersteres enthielte, was dann nicht zulässig wäre ...
War ein Scherz, du bist der Fachmann ...
Jetzt verwirrst du mich ein wenig.
In dem Fall wäre es dann deinen Worten folgend "durch ein Gesetz" ?
Was macht die Notbremse ?
Enthält sie als "formelles Gesetz" eine "Regelung" oder eine "Ermächtigung der Exekutive" ?
Für mich ergibt sich aus den Zitaten das Bild, daß sie ersteres enthielte, was dann nicht zulässig wäre ...
Hierfür kommt es schon darauf an, um welches Grundrecht es geht. Bleiben wir einmal bei Art. 2 Abs. 2 GG, so dürfte Deine Verwirrung vermutlich daraus resultieren, dass nach dessen Satz 3 in die dort garantierten Grundrechte "aufgrund eines Gesetzes" eingegriffen werden darf. Diese Formulierung deutet erst einmal darauf hin, dass auch eine Rechtsverordnung ausreichte.
Gleichwohl wird im Verfassungsrecht unter Verweis auf Art. 104 GG wohl davon ausgegangen, dass in diese Rechte wegen der Bedeutung ihrer Schutzgüter nur durch ein förmliches Gesetz eingegriffen werden darf (Wesentlichkeitstheorie -> https://de.wikipedia.org/wiki/Wesentlichkeitstheorie).
Damit sollten wir die Vorlesung dann auch beenden, bevor die anderen Leser vor Begeisterung wegdösen.
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Viele Grüße von der Deutschen Weinstraße,
Roland
Hierfür kommt es schon darauf an, um welches Grundrecht es geht. Bleiben wir einmal bei Art. 2 Abs. 2 GG, so dürfte Deine Verwirrung vermutlich daraus resultieren, dass nach dessen Satz 3 in die dort garantierten Grundrechte "aufgrund eines Gesetzes" eingegriffen werden darf. Diese Formulierung deutet erst einmal darauf hin, dass auch eine Rechtsverordnung ausreichte.
Gleichwohl wird im Verfassungsrecht unter Verweis auf Art. 104 GG wohl davon ausgegangen, dass in diese Rechte wegen der Bedeutung ihrer Schutzgüter nur durch ein förmliches Gesetz eingegriffen werden darf (Wesentlichkeitstheorie -> https://de.wikipedia.org/wiki/Wesentlichkeitstheorie).
Damit sollten wir die Vorlesung dann auch beenden, bevor die anderen Leser vor Begeisterung wegdösen.
Ich vermute einige warten nur auf einen fachkundigen Kommentar, dass da was keinen guten Beigeschmack hat und sowieso alles unrecht ist. Und sei es nur ein Nebensatz. Irgendwas, was man dann (zur Not aus dem Zusammenhang gerissen) an eine TelegramGruppe schicken kann ist gern genommen. Da döst niemand.
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AfD-Verbot jetzt - und die "Werteunion" am besten gleich mit!
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