Wie ist denn die juristische Bewertung zu den "Ausschreibungsbedingungen"?
Das wurde jetzt hier nun wirklich schon in vielen Threads durchgekaut.
Unabhängig von Themen wie „höherer Gewalt“ ist der Veranstalter verpflichtet, die Startgelder zurückzuzahlen. Ausnahme ist Max diese Gutscheinlösung, die man aber auch auslaufen lassen kann und sich dann auszahlen lässt.
Höhere Gewalt schließt lediglich Schadenersatz (Hotelstornierungen, massive Einschränkungen des psychischen Wohlbefindens wegen Verlust des Lebensinhalts Bonn Triathlon) aus.
Alles was in AGBs anders geregelt wird fällt unter „Gesetz schlägt Vertrag“
Noch gut 16 Stunden, dann erfolgt der Startschuss für dieses tolle traditionsreiche Rennen. Diesmal leider ohne alles :-(, aber mit mir! Wasser im Rhein ist angenehm, 20 Grad, Auto unter der Kennedybrücke dient als WZ, die Chance auf eine Verwarnung fürs Windschattenfahren ist als Solofahrer gleich 0, das gekühlte alkoholfreie Siegerbier nach dem Lauf ist eingekauft und steht dann morgen auch bereit. Corona kann mich mal kreuzweise...
Noch gut 16 Stunden, dann erfolgt der Startschuss für dieses tolle traditionsreiche Rennen. Diesmal leider ohne alles :-(, aber mit mir! Wasser im Rhein ist angenehm, 20 Grad, Auto unter der Kennedybrücke dient als WZ, die Chance auf eine Verwarnung fürs Windschattenfahren ist als Solofahrer gleich 0, das gekühlte alkoholfreie Siegerbier nach dem Lauf ist eingekauft und steht dann morgen auch bereit. Corona kann mich mal kreuzweise...
Du willst hoffentlich nicht alleine im Rhein schwimmen
Du willst hoffentlich nicht alleine im Rhein schwimmen
Danke um deine Sorge, dass ist sehr lieb von dir! Ich schwimme die Strecke regelmäßig, von daher sind deine Sorgen wirklich unbegründet. Aber du hast Recht, ein unerfahrener Schwimmer sollte das wirklich bleiben lassen und sich erstmal in die Obhut eines erfahrenen Rheinschwimmers begeben. Noch 8 Stunden, dann geht's los....alles ist gepackt juchhe!