Ich finde das Urteil auch richtig. Und ich wundere mich ehrlich gesagt ein bisschen über Dich, Klugschnacker. Du vertrittst hier ja mit Vehemenz den Standpunkt, dass Religion im öffentlichen Leben nichts verloren hat.
Aber mit dem Kopftuch als religiöses Symbol getragen von einer Vertreterin eines Staates, der sich streng von Religion fernhalten soll, hast Du kein Problem? Stell Dir vor, Du würdest auf einmal einer Richterin im christlichen Ordensgewand gegenüber sitzen. Das wäre okay für Dich????
Es ging nicht um eine Richterin, sondern um eine Rechtsrefrendarin. Die Person befand sich also in der Ausbildung, zwischen dem ersten und dem zweiten Staatsexamen.
Christliche Symbole sind im öffentlichen, staatlichen Raum ganz normal. Niemand kontrolliert, ob eine Richterin eine Halskette trägt, an der ein Kreuz baumelt. Es hängen Kruzifixe in Amtsstuben. Vor dem Bundestag werden Schwüre gesprochen mit der Floskel "... so wahr mit Gott helfe". Du kannst einer radikalen christlichen Kirche angehören, und behaupten, die Erde sei 6000 Jahre alt, und dennoch Bildungsminister werden. Das ist von der Glaubensfreiheit im Grundgesetz gedeckt.
Das Abnehmen des Kopftuches ändert am Glauben der Person überhaupt nichts. Sie wird dadurch in ihrer Gesinnung nicht neutraler. Das eigentliche Ziel des Kopftuchverbots, die weltanschauliche Neutralität in den Amtshandlungen der betreffenden Person, kann durch dieses Verbot also nicht gewährleistet werden. Es handelt sich beim Kopftuchverbot der Rechtsrefrendarin um reine Show.
Ich bewerte die tatsächliche Religionsfreiheit höher als den bloßen Anschein von weltanschaulicher Neutralität.
Indem zum Beispiel jemand, dem das Kopftuch-Tragen verboten wird, vor Gericht wegen religiöser Diskriminierung klagt. Da brauch ich niemanden aushorchen, da wird das Kopftuch wohl von der Betroffenen selbst eindeutig als religiöses Symbol gesehen und getragen.
Dann dürfen also alle, die nicht klagen, Kopftuch tragen?
Indem zum Beispiel jemand, dem das Kopftuch-Tragen verboten wird, vor Gericht wegen religiöser Diskriminierung klagt. Da brauch ich niemanden aushorchen, da wird das Kopftuch wohl von der Betroffenen selbst eindeutig als religiöses Symbol gesehen und getragen.
Und die Betroffenen haben mit einer Klage oft auch Erfolg:
Ich bin immer ein paar Wochen zu spät beim Lesen der c't. Deshalb bin ich erst jetzt auf ein für den Thread - obwohl niemand ein Kopftuch trägt - relevantes Cartoon gestoßen.
Das Abnehmen des Kopftuches ändert am Glauben der Person überhaupt nichts. Sie wird dadurch in ihrer Gesinnung nicht neutraler. Das eigentliche Ziel des Kopftuchverbots, die weltanschauliche Neutralität in den Amtshandlungen der betreffenden Person, kann durch dieses Verbot also nicht gewährleistet werden. Es handelt sich beim Kopftuchverbot der Rechtsrefrendarin um reine Show.
Da sehe ich anders.
Natürlich kann man jedes Symbol als Show verstehen und bezeichnen. Das ist aber reine Rhetorik.
Und selbstverständlich kann ein Kopftuchverbot gewährleisten, dass Menschen, die religiöse Gesetze wichtiger nehmen als staatliche, zumindest keine "Macht" über gewöhnliche Staatsbürger bekommen. In dem nämlich jemand, der im Namen des Staates Rechtsfragen entscheidet, auch sichtbar zur weltanschaulichen Neutralität verpflichtet wird. Da geht es um hoheitliche Aufgaben - im Volksmund gerne auch als "Staatsgewalt" bezeichnet. Das Privileg, "Staatsgewalt" auszuüben, möchte ich niemandem übertragen, der selbst findet, dass andere Gesetze (nämlich religiöse) besser oder wichtiger sind.
Objektivität ist auch in diesem Fall das höchste Gut. Wo der Staat repräsentiert wird, muss daher alles unternommen werden, um das zu signalisieren.
Und das Beispiel mit den Kreuz-Anhängern auf Ketterln ist doch Unsinn. Oder gibt es im christlichen Glauben eine Verpflichtung, ein Ketterl mit Kreuz zu tragen und dieses Kreuz unter keinen Umständen abzulegen?
Und selbstverständlich kann ein Kopftuchverbot gewährleisten, dass Menschen, die religiöse Gesetze wichtiger nehmen als staatliche, zumindest keine "Macht" über gewöhnliche Staatsbürger bekommen.
Du sprichst hier eine Unterstellung aus, für die Du keine Belege hast.
Sollten Richter mit einer christlichen Konfession das Recht haben, über Schwangerschaftsabbrüche, Sterbehilfe oder gleichgeschlechtliche Eheschließung zu urteilen?
Sollten Richter mit einer christlichen Konfession das Recht haben, über Schwangerschaftsabbrüche, Sterbehilfe oder gleichgeschlechtliche Eheschließung zu urteilen?
Selbstverständlich!
Und es sollen auch Richter muslimischen Glaubens das Recht haben, im Namen der Republik über Schwangerschaftsabbrüche, Strebehilfe, Homoehe, und was auch immer zu entscheiden.
Aber ALLE sollen ihre Religion in ihrer Funktion als Staatsorgan unsichtbar machen, weil sie im Namen der Republik Recht sprechen. Wenn jemand mit Pektorale auf dem Richterstuhl sitzt, würde ich ihm das genauso verbieten wie das Kopftuch.
Und das Beispiel mit den Kreuz-Anhängern auf Ketterln ist doch Unsinn. Oder gibt es im christlichen Glauben eine Verpflichtung, ein Ketterl mit Kreuz zu tragen und dieses Kreuz unter keinen Umständen abzulegen?
Dann sind also alle Türkinnen z.b. die kein Kopftuch tragen, keine Muslime?