was stimmt hier nicht?
Es war ein Auto da und wo fuhr/stand es den deiner Meinung nach? Wie nennst du die Fahrbahn auf der die Trias nicht gefahren sind denn? Hä?
Das Auto war auf der richtigen Seit und die Radfahrerin auf der Gegenfahrbahn.
Das hat hier so auch niemand behauptet, dass das Auto unrechtmäßigerweise auf seiner Gegenfahrbahn war. Es ging um die Vollsperrung der Strecke (beide Fahrtrichtungen). Aus Sicht der Athleten ist die arme Frau auf die Gegenfahrbahn gekommen, wo die Autos fahren durften.
Das war auch eigentlich ziemlich unmissverständlich
Zum Vollsperrungsgebot der Radstrecke in Bayern kann ich nur folgende Erfahrung teilen: Bei der Mitteldistanz in Erlangen letztes Jahr war die Strecke für den Autoverkehr nicht gesperrt. Auch die Ampeln waren in Betrieb (zwei Mal mit "Sprint" knapp bei gelb geschafft in der 2. Runde - Laktat lässt grüßen )
Erst mal vorab: unsere Radstrecke wurde unter strengen Auflagen genehmigt. Damit ist bestätigt, dass es weiter Triathlonveranstaltungen auf nicht abgesperrten Radstrecken (zumindest in Hessen) geben kann.
Grundsätzlich ist die Anweisung bzw. der Erlass des Ministeriums eine "soll"-Vorschrift. Eine solche Vorschrift bedeutet eigentlich ein "muss", kann aber im Einzelfall auch zu einer "kann"-Vorschrift werden. Und da wir bereits über 30 Jahre Triathlonerfahrung haben und dadurch auch gut vernetzt sind, haben wir die Genehmigung unter Auflagen, welche in erster Linie die Verkehrsregelung (u.a. Tempobeschränkungen für den Gegenverkehr und an Einmündungen) betreffen, bekommen.
Vielen Dank für alle Antworten. Die waren sehr hilfreich, auch wenn sie hin wieder etwas off-topic waren.
Erst mal vorab: unsere Radstrecke wurde unter strengen Auflagen genehmigt. Damit ist bestätigt, dass es weiter Triathlonveranstaltungen auf nicht abgesperrten Radstrecken (zumindest in Hessen) geben kann.
Grundsätzlich ist die Anweisung bzw. der Erlass des Ministeriums eine "soll"-Vorschrift. Eine solche Vorschrift bedeutet eigentlich ein "muss", kann aber im Einzelfall auch zu einer "kann"-Vorschrift werden. Und da wir bereits über 30 Jahre Triathlonerfahrung haben und dadurch auch gut vernetzt sind, haben wir die Genehmigung unter Auflagen, welche in erster Linie die Verkehrsregelung (u.a. Tempobeschränkungen für den Gegenverkehr und an Einmündungen) betreffen, bekommen.
Vielen Dank für alle Antworten. Die waren sehr hilfreich, auch wenn sie hin wieder etwas off-topic waren.
Erst mal vorab: unsere Radstrecke wurde unter strengen Auflagen genehmigt. Damit ist bestätigt, dass es weiter Triathlonveranstaltungen auf nicht abgesperrten Radstrecken (zumindest in Hessen) geben kann.
Grundsätzlich ist die Anweisung bzw. der Erlass des Ministeriums eine "soll"-Vorschrift. Eine solche Vorschrift bedeutet eigentlich ein "muss", kann aber im Einzelfall auch zu einer "kann"-Vorschrift werden. Und da wir bereits über 30 Jahre Triathlonerfahrung haben und dadurch auch gut vernetzt sind, haben wir die Genehmigung unter Auflagen, welche in erster Linie die Verkehrsregelung (u.a. Tempobeschränkungen für den Gegenverkehr und an Einmündungen) betreffen, bekommen.
Vielen Dank für alle Antworten. Die waren sehr hilfreich, auch wenn sie hin wieder etwas off-topic waren.
Dann wünsche ich allen Beteiligten einen (Rad-)unfallfreien Wettkampf!