... Es ist unstrittig definiert, ab wann ich als Überholter zu bezeichnen bin (Vorderrad). Auch wie lang der Windschatten ist und wie gemessen wird (Vorderrad-Vorderrad). Ich befinde mich aber rein physikalisch aber nicht in seinem Windschatten, wenn der der Überholende nur 1mm neben mir vor meinem Vorderrad ist. Die 5 sek können nur dann anfangen zu laufen, wenn ich wirklich in den Genuss des Windschattens komme. Und nach neuer Definition (keine Windschattenbox) kann dies nur dann sein, wenn der Überholende sich wieder rechts einsortiert hat.
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Soweit die deutsche Sportordnung unklar ist, gelten auch heute schon automatisch die internationalen ITU-Regeln und die lauten:
Zitat:
Overtaking:
An athlete is passed when another athlete's front wheel is ahead of theirs;
Once overtaken, an athlete must move out of the draft zone of the leading athlete within 5 seconds;
Auch hier ist zwar von "draft-zone" die Rede, aber im Nebensatz davor steht "once overtaken", also unmittelbar nachdem der Überholvorgang erfolgt ist, d.h. die 5s starten nicht erst ab dem Einschervorgang, selbst wenn es vermutlich in der praktischen Regelauslegung so gehandhabt wird (und auch bisher wurde).
Ich habe nach wie vor ein Problem mit der Regelauslegung. Es ist unstrittig definiert, ab wann ich als Überholter zu bezeichnen bin (Vorderrad). Auch wie lang der Windschatten ist und wie gemessen wird (Vorderrad-Vorderrad). Ich befinde mich aber rein physikalisch aber nicht in seinem Windschatten, wenn der der Überholende nur 1mm neben mir vor meinem Vorderrad ist.
Rein physikalisch befindest du dich nicht im Windschatten, laut Regelwerk aber in der durch das Regelwerk definierten Windschattenzone. Diese ist definiert mit 10m ab Vorderkante Vorderrad mit unendlicher Breite. Ob das sinnvoll ist, ist eine andere Frage.
Zitat:
Zitat von floehaner
Die 5 sek können nur dann anfangen zu laufen, wenn ich wirklich in den Genuss des Windschattens komme.
Ersetze können durch sollten.
Zitat:
Zitat von floehaner
Die Windschattenregel ist ja gedacht, dass ich mir keinen Vorteil verschaffe, weil ich im Windschatten fahre. Hier sollte bei der Reglung mehr Rücksicht auf den realen Windschatten gelegt werden.
Der Windschatten fängt aber nicht erst hinter dem Rad und ist auch nicht ein rechteckiger Bereich hinter diesem. irgendwie muss man den Windschattenbereich definieren. Ob die neue Regelung allerdings ideal ist, steht auf einem andere Blatt.
Dein Vorschlag würde das Problem aber auch nur unwesentlich besser machen. Nach neuem Regelwerk hätte der Überholte 5 sek. Zeit, um 10m Abstand herzustellen, nach deiner Definition, wären es nur 8m. Trotzdem müsste er bremsen. Aus meiner Sicht sollte aber der Überholende erst einscheren dürfen, wenn er genug Vorsprung hat, dass der Überholte nicht behindert wird.
Aus meiner Sicht sollte der Überholende komplett für den regelgerechten Überholvorgang verantwortlich sein. D.h. er darf erst wieder einscheren, wenn er einen ausreichenden Vorsprung hat. Vielleicht wäre es sinnvoller, die Zeit für dne Überholvorgang auf z.B. 30sek auszuweiten aber dafür den Überholvorgang komplett aus Sicht des Überholenden zu definieren, also von "nach links ausscheren" bis "nach rechts einscheren". Wenn der Vordere zu früh rüber zieht und den Überholten zum Bremsen zwingt, wird das als Behinderung gewertet.
M.
Volle Zustimmung , es sollte nach dem Verursacherprinzip gehen
Ich meine, 2007 beim IM in Frankfurt gab es solch eine Regel.
Aus meiner Sicht sollte der Überholende komplett für den regelgerechten Überholvorgang verantwortlich sein. D.h. er darf erst wieder einscheren, wenn er einen ausreichenden Vorsprung hat. Vielleicht wäre es sinnvoller, die Zeit für dne Überholvorgang auf z.B. 30sek auszuweiten aber dafür den Überholvorgang komplett aus Sicht des Überholenden zu definieren, also von "nach links ausscheren" bis "nach rechts einscheren". Wenn der Vordere zu früh rüber zieht und den Überholten zum Bremsen zwingt, wird das als Behinderung gewertet.
Halte ich eigentlich auch für sinnvoll, müsste dann aber ergänzt werden durch eine Regel, dass der Überholte nicht beschleunigen darf.
Kampfrichter müssten dabei eine gewisse Flexibilität walten lassen, denn einerseits ist es relativ schwierig für den Überholer, den Abstand beim Wiedereinscheren präzise einzuschätzen und andererseits gibt es auch "normale" Beschleunigungen des Überholten, ohne Absicht, das Überholen zu behindern.
Strafen sollte es nur geben, wenn erkennbar böswillig gegen Regeln verstoßen wird.
ich fahre bei einer MD ( 2h45) und LD (6H) eher im hinteren Feld. Und in dieser Preisklasse ist es gang und gebe, dass sehr ungleichmäßug gefahren wird. ( AUSSER VON MIR NATÜRLICH)
Ich erlebe es regelmäßig dass der ÜBERHOLENDE von hinten ankommt und alles gibt, um vorbeizukommen. Endlich geschafft, merkt er dann, dass es heute aber recht windiig ist. Und er wird langsamer und langsamer. Dieses Jahr in Bad Bodenteich z.B. gab es einige Ahtlethen, die dieses Spiel mehrfach versucht haben.
Wenn ich da jedesmal bremsen würde......
Andere Punkt: Bei den kleineren Triathlons ist die Radstrecke oft ( meistens) nicht für den Autoverkehr gesperrt. Es kommt zu Staubildungen, weil Radfahrer von den Autos nicht überholt werrden können. Teilweise fahren die Autos dann 25 und weniger, weil sie nicht vorbeikommen. Da ist ein Abstand von 35m bzw ein Überholvorgang innerhalb von 20 Sek. völlig weltfremd.
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DIE WAHRHEIT ist, dass es sie nicht gibt.
5s für 10 m entspricht einer Geschwindigkeitsdifferenz von 7,2 km/h.
Rechnerisch müsste man demnach seine Geschwindigkeit von 37 auf 30 km/h reduzieren. In der Praxis wird das jedoch nicht reichen, sondern die Geschwindigkeit muss wesentlich stärker reduziert werden.
# Bis ich aus der Aeroposition den Überholvorgang neben mir bemerkt habe, und mich aufgerichtet und die Hände an den Bremsen habe, vergehen 3 Sekunden. Es verbleiben 2 Sekunden, um den Abstand von 10 Metern zu realisieren. Es sind also 10m in 2 Sekunden, das macht 18km/h Differenz. Aus 37 km/h werden 19 km/h.
# Man bremst nicht schlagartig von 37 auf 19 km/h ab, sondern gleichmäßig. Entsprechend muss die am Ende des Bremsmanövers erreichte Geschwindigkeit niedriger als 19 km/h ausfallen, da sie zu Beginn höher ist. Rechnerisch kommt man so in die Nähe von 15km/h.
Geändert von Klugschnacker (25.11.2015 um 21:21 Uhr).
Grund: Danke Matt für die Korrektur
Bis ich aus der Aeroposition den Überholvorgang neben mir bemerkt habe, und mich aufgerichtet und die Hände an den Bremsen habe, vergehen 3 Sekunden.
3 Sekunden bis zum Bremsen erscheinen mir ziemlich lebensgefährlich - daran solltest Du arbeiten! Aber tendenziell hast Du Recht und falls die Absurdität der Regel noch nicht jedem einleuchtend war, sollte das ein wenig helfen ...