"Gestern fand vor dem Bochumer Amtsgerichts die Hauptverhandlung im Bußgeldverfahren gegen Martin Budich statt. Gegenstand des Verfahrens war die Aufführung des Films "Das Leben des Brian" am Karfreitag 2014.
... Die Aufführung des Films stellt nach Auffassung des Ordnungsamts der Stadt Bochum einen Verstoß gegen das Feiertagsgesetz NRW dar, das an den sogenannte stillen christlichen Feiertagen wie Karfreitag alle der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen verbietet. Unter anderem ausdrücklich verboten ist die Vorführung von Filmen, die nicht als zur Aufführung am Karfreitag geeignet anerkannt sind - wie “Das Leben des Brian”. Im Jahr 1980 wurde er von der FSK als nicht feiertagsgeeignet eingestuft." http://hpd.de/artikel/12536
"Gestern fand vor dem Bochumer Amtsgerichts die Hauptverhandlung im Bußgeldverfahren gegen Martin Budich statt. Gegenstand des Verfahrens war die Aufführung des Films "Das Leben des Brian" am Karfreitag 2014.
... Die Aufführung des Films stellt nach Auffassung des Ordnungsamts der Stadt Bochum einen Verstoß gegen das Feiertagsgesetz NRW dar, das an den sogenannte stillen christlichen Feiertagen wie Karfreitag alle der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen verbietet. Unter anderem ausdrücklich verboten ist die Vorführung von Filmen, die nicht als zur Aufführung am Karfreitag geeignet anerkannt sind - wie “Das Leben des Brian”. Im Jahr 1980 wurde er von der FSK als nicht feiertagsgeeignet eingestuft." http://hpd.de/artikel/12536
"Gestern fand vor dem Bochumer Amtsgerichts die Hauptverhandlung im Bußgeldverfahren gegen Martin Budich statt. Gegenstand des Verfahrens war die Aufführung des Films "Das Leben des Brian" am Karfreitag 2014.
... Die Aufführung des Films stellt nach Auffassung des Ordnungsamts der Stadt Bochum einen Verstoß gegen das Feiertagsgesetz NRW dar, das an den sogenannte stillen christlichen Feiertagen wie Karfreitag alle der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen verbietet. Unter anderem ausdrücklich verboten ist die Vorführung von Filmen, die nicht als zur Aufführung am Karfreitag geeignet anerkannt sind - wie “Das Leben des Brian”. Im Jahr 1980 wurde er von der FSK als nicht feiertagsgeeignet eingestuft." http://hpd.de/artikel/12536
Diese Diskussion ist ja nicht neu. Ich sehe es recht pragmatisch. Wenn man an Feiertagen alle möglichen Veranstaltungen machen möchte ohne Einschränkungen, dann ist es ein normaler Werktag, also kein arbeitsfreier Tag. Wer an diesen Tagen aus religiösen Gründen bestimmte Gottesdienste oder sonst welche obskuren Rituale pflegen möchte, nimmt sich frei, der Rest geht wie immer seiner Beschäftigung nach.
Andere Varinate, wir halten bestimmte religiöse Tage für besonders wichtig, weil die Mehrheit der Bevölkerung es für wichtig hält, dann werden wir darauf Rücksicht nehmen müssen und können halt nicht jede mögliche Veranstaltung durchführen.
Einfache Entscheidung finde ich, wer dafür ist das an religiösen Feiertagen alles erlaubt sein soll, möge sich für die Abschaffung der Feiertage einsetzen.
Gibt es dieses Jahr am 1.Weihnachtsfeiertag eigentlich eine Live Sendung von Triathlon-Szene.de?
Einfache Entscheidung finde ich, wer dafür ist das an religiösen Feiertagen alles erlaubt sein soll, möge sich für die Abschaffung der Feiertage einsetzen.
Das ist zwar richtig und ich bin komplett dafür, aber immer alles oder nichts zu fordern ist nicht zielführend. Man kann auch kleinere Brötchen backen.
Zitat:
Zitat von TriBlade
Andere Varinate, wir halten bestimmte religiöse Tage für besonders wichtig, weil die Mehrheit der Bevölkerung es für wichtig hält...
Die "Mehrheit" ist froh, dass sie ein paar Tage frei hat, deswegen hat sie kaum ein Interesse an der Abschaffung und nimmt die Nachteile in Kauf oder nimmt sie gar nicht wahr. Wenn die Mehrheit wieder für Hexenverbrennung wäre, würden wir das trotzdem nicht machen.
Die Durchsetzung religiöser Vorschriften durch den Staat ist nicht mehr zeitgemäß und es ist angebracht, die Trennung von Staat und Kirche voranzutreiben. Dabei sind solche Possenspiele - und damit meine ich nicht Brian - tatsächlich hilfreich. Je absurder, desto besser.
Offensichtlich war das Urteil selbst der Richterin peinlich, was ein gutes Zeichen ist.
Andere Varinate, wir halten bestimmte religiöse Tage für besonders wichtig, weil die Mehrheit der Bevölkerung es für wichtig hält, dann werden wir darauf Rücksicht nehmen müssen und können halt nicht jede mögliche Veranstaltung durchführen.
Der Staat hat in religiösen Fragen neutral zu sein. Ein Gesetz, das am Karfreitag "alle der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen" verbietet, verstößt gegen diesen Grundsatz. Wer sich aus religiöser Überzeugung am Karfreitag von öffentlicher Unterhaltung fern halten will, kann das tun. Es ist aber offensichtliches Unrecht, dies allen Menschen aufzuerlegen, unabhängig von deren Glauben oder Nichtglauben.
Die katholische Kirche hat den Karfreitag zu einem strengen Fast- und Abstinenztag erklärt. Würdest Du sagen, auch die Andersgläubigen müssten fasten, sofern die Katholiken in der Mehrheit seien?
Zitat:
Zitat von TriBlade
wer dafür ist, dass an religiösen Feiertagen alles erlaubt sein soll, möge sich für die Abschaffung der Feiertage einsetzen. Gibt es dieses Jahr am 1.Weihnachtsfeiertag eigentlich eine Live Sendung von Triathlon-Szene.de?
Feiertage sind in Deutschland längst verweltlich. Weihnachten ist beispielsweise für die meisten ein Familienfest, also eine soziale Veranstaltung und keine religiöse.
Ich habe überhaupt nichts gegen religiöse Feiertage. Freiheit in der Ausübung der Religion finde ich wichtig, sofern die Rechte anderer dadurch nicht ungebührlich beschnitten werden. Die Christen glauben, der allmächtige Schöpfer des Universums sei in Gestalt eines Palästinensers auf einem Esel in die Stadt Jerusalem geritten. Sie feiern dieses Ereignis am Palmsonntag und haben dafür meine Unterstützung. Falls ich an diesem Tag etwas anderes feiere, erwarte ich dasselbe von den Christen.
Nein, es gibt am ersten Weihnachtsfeiertag keine Sendung, aber ich schiebe natürlich hier Dienst wie an allen anderen Sonn- und Feiertagen.
Die "Mehrheit" ist froh, dass sie ein paar Tage frei hat, deswegen hat sie kaum ein Interesse an der Abschaffung und nimmt die Nachteile in Kauf oder nimmt sie gar nicht wahr. Wenn die Mehrheit wieder für Hexenverbrennung wäre, würden wir das trotzdem nicht machen.
Wenn die "Mehrheit" mehr frei haben will, kann diese das in den Tarifverhandlungen ja aushandeln.
Hexenverbrennung geht übrigens auch bei Mehrheitsbeschluss nicht, da ist unser Grundgesetz zum Glück (ich hätte fast geschrieben Gott sei Dank) eindeutig.
Eine Trennung von Kirche und staatlichen Regelungen finde ich aber wichtig und richtig. Nur hat das eben auch ein paar Nachteile.