weiß jemand ob ein EFH mit Einliegerwohnung ein Zweifamilienhaus oder ein Einfamilienhaus gemäß der aktuellen Formulare ist?
Wann ist es denn ein Zweifamilienhaus?
Bei meinen Eltern ist die Einliegerwohnung eine extra Wohneinheit, also über eine Teilungerklärung. War damals steuerlich wohl günstiger.
Ist das dann ein 2 Familienhaus? Oder doch nicht, da die Einliegerwohnung sehr viel kleiner ist als die Hauptwohnung?
Bei uns selbst gibt es 2 (komplett abgetrennte) Wohnungen auf 2 Etagen, die wir aber beide selbst nutzen. Die sind aber nicht über Teilungserklärung getrennt. Ist das dann ein Zweifamilienhaus, Verhältnis der Wohnungen 60/90?
Z
Bei mehreren ähnlichen Wohnungen (auch 2 in einem) - ist es da nicht eher ein MFH?
Bei mir ist das ähnlich mit 3 ehemaligen Wohnungen in einem Haus, alles selbst genutzt. Da wir mittlerweile aber nur noch eine Küche im Haus haben werde ich das als EFH deklarieren.
wir wohnen in einer Doppelhaushälfte, die andere Hälfte gehört jemand anderem
muss das als Zweifamlienhaus angegeben werden? aus dem Bauch raus würde ich EFH sagen.
(Wenn ich in einem Reihenhaus wohne wo zB 6 Reihenhäuser in einer Reihe stehen würde ich doch auch eher als EFH angeben und nicht als 6-Familienhaus ...)
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Grüße
Tri-K
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Den Elster-Zugang habe ich seit ein paar Tagen, aber das Ausfüllen der Formulare schiebe ich auf Tage mit tieferen Temperaturen.
Ich lasse Euch üben und komme dann mit den Fragen, wenn Ihr Experten seid ;-)
bin kein Steuerberater, kann also verkehrt sein, habe aber die BayGrSt2 - Anlage Grundstück - vor ein paar Tagen ausgefüllt.
Auf Seite 2 habe ich die Wohnfläche in der Summe angegeben, hätte sie aber auch aufschlüsseln können.
Bei der Zensusumfrage vor ein paar Wochen haben wir die qm nach Wohnung aufgeschlüsselt und erläutert, daß in jeder Wohnung eine Person lebt.
Die vor Ort ermittelte Wohnfläche ist "etwas" größer als die in den Plänen, nachdem ich aber beide Etagen bereits vor 20 Jahren vermietet hatte und es da schon Aussagen gegenüber dem Finanzamt auf die Fläche gab, wäre es deppert, auf eine andere Fläche zu wechseln.
Mittlerweile wird das Gebäude selbst genutzt, es wurde von meinen Eltern 84 fertigstellt, selbst habe ich damals als 21-jähriger Student die Versklavung erlebt - nein, war die beste Zeit, die ich mit meinem Vater verbringen durfte - haben den ganzen Tag nur dummes Zeug gemacht und viel gelacht, da berichten Andere ganz Anderes.
Damals gab es irgenteine Steuererleichterung bei Einhalten der 156m2 Grenze für das EFH mit untergeordnete Einliegerwohnung - in den Plänen steht bei uns im 1. OG in manchen Räumen die Bezeichnung "Staubfreier Boden" - das war damals Oma`s Reich - nie mehr mit "der" auf der gleichen Etage.... also hab ich mir im Keller den Party-Raum geschnappt, damals wurde für mich extra eine Klingel mit Gegensprech eingerichtet, etwas Privat-Bereich braucht der "Stenz".
Vor 33 Jahren war ich als frischrausgeschauter Haus- und Vermögensverwalter beim Haus und Grund in der Rechtsberatung/Sprechstunde zum Thema Kinderwagen in Hausfluren, die die Fluchtwege zustellen und den Durchgang behindern.
Im Wartebereich alles voller alter Weiber im 2-FamHaus und alle werden von ihren Mietern schikaniert - mir kamen die Kinderwägen unwichtig vor, was ich mir da alles anhören musste.
Also: ins selber bewohnte 2-FamHaus kommt niemals ein Mieter mit rein - niemals, außer du möchtest innerhalb des nächsten halben Jahres an einem Infarkt dahingehen .
Beim Ausfüllen von Formularen darfst Dich ruhig dumm stellen, wenn "denen" was nicht passt, dann fragen sie schon nach.
Gegenüber unserer 8-WE-Hauses ist ein Haus mit 3 Wohnungen, was nur von einem Menschen bewohnt wird. Ist das dann ein EFH oder 3-WE-Haus?
Hat 3 Briefkästen und es haben mal 3 Familien drin gewohnt.