keinen verein angeben geht vielleicht noch, es kann aber passieren, dass die zeitmessfirma den letzten verein dann automatisch einfügt. viele haben die daten auf lager um sich das erneute eingeben bei jedem wettkampf zu vereinfachen.
einen anderen verein angeben geht nicht, da man verpflichtet ist (SpO §17.1) das "anmeldeformular.....wahrheitsgemäß auszufüllen". da droht dir im zweifelsfall kein lösen einer tageslizenz, sondern sogar eine wettkampfsperre. es gab vor rund 3 jahren auch einen hier viel diskutierten fall, ich glaube in niedersachsen, wo ein athlet unter falschem namen gestartet ist und dafür anschließend vom landesfachverband gesperrt wurde.
Ich habe nicht vorgeschlagen unter falschem Namen zu starten. Es geht darum einen Verein anzugeben, bei dem man Mitglied ist aber über den nicht der Startpass beantragt wurde und das ist sicher "wahrheitsgemäß".
Ich habe nicht vorgeschlagen unter falschem Namen zu starten. Es geht darum einen Verein anzugeben, bei dem man Mitglied ist aber über den nicht der Startpass beantragt wurde und das ist sicher "wahrheitsgemäß".
nicht für die DTU. dort bist du für einen einzigen verein registriert, nicht für 2, 3 oder 4. wie gesagt, du kannst in so vielen vereinen wie du möchtest mitglied sein udn dort deinen beitrag zahlen. starten kannst du nur für den verein, der auf deinem startpaß steht.
Hallo,
zu unterscheiden sind "normale" Wettkämpfe und Meisterschaften. Nur bei letzteren muss für den Verein gestartet werden, für den der (einzige) Startpass besteht.
Bei allen anderen Wettkämpfen darf trotz Startpass im Grundsatz auch für andere Vereine, Gruppen oder unter sonstigen Bezeichnungen gestartet werden. Aber: Dann muss eine Tageslizenz gezogen werden, da der Startpass eben nur für den dort verzeichneten Verein gilt. (Wer A sagt ...)
Ausnahmen hierzu könnten sich ggf. aus Regelungen des Vereins mit dem Athleten ergeben, mir sind solche nicht bekannt und diese würden auch nicht das Verhältnis zwischen Athleten und der DTU betreffen, Verstöße könnten daher nach meinem Verständnis keine Sanktionen nach sich ziehen.
Ein Zweitstartrecht gibt es nur für die Liga, lt. SpO die 1./2. Bundesliga, ansonsten geregelt in den jeweiligen Liga-Statuten, z.B. für NRW entsprechend.
Wer es nachlesen möchte: § 18 SpO
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Und tschöh
Matwot
"Ich liebe es, wenn ein Plan funktioniert" Hannibal, A-Team
Bei allen anderen Wettkämpfen darf trotz Startpass im Grundsatz auch für andere Vereine, Gruppen oder unter sonstigen Bezeichnungen gestartet werden. Aber: Dann muss eine Tageslizenz gezogen werden, da der Startpass eben nur für den dort verzeichneten Verein gilt. (Wer A sagt ...)
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Wer es nachlesen möchte: § 18 SpO
Nicht falsch verstehen, ich sehe das auch so, dass bei Nutzung des Startpasses auch der Verein des Startpasses für die Anmeldung genannt werden soll und müsste.
in der DTU-Sportordnung: (gekürzt auf die mMn. relevanten Punkte)
Zitat:
18.3 Der Erwerb eines DTU-Startpasses setzt entweder die Mitgliedschaft in einem Verein voraus, der einem Triathlon-Landesverband der DTU angeschlossen ist oder in einer Organisation, die außerordentliches Mitglied der DTU ist.
18.4 Der Athlet darf bei Meisterschaften nur für den Verein starten, der auf dem beantragten DTU-Startpass benannt ist
18.7. Der DTU-Startpass muss als Original bei allen Veranstaltungen unaufgefordert bei der Startpasskontrolle/Startunterlagenausgabe vorgezeigt werden.
18.8 Die näheren Einzelheiten zum DTU-Startpass sind in den Startpassbedingungen der DTU geregelt.
in den Startpassbedingungen der DTU: (gekürzt auf die mMn. relevanten Punkte)
Zitat:
§2 Vorlage Startpass
Der DTU-Startpass muss als Original bei allen Veranstaltungen unaufgefordert bei der Startpasskontrolle / Startunterlagenausgabe vorgezeigt werden.
§4 Beantragung DTU-Startpass
Der DTU-Startpass muss vom Antragsteller in schriftlicher Form beantragt werden. Die Angaben müssen wahrheitsgemäß und vollständig sein.
Aber wo genau steht das, dass der vorgelegte Startpass nur für den verzeichneten Verein gilt, ausserhalb von Meisterschaften??
§ 17.1 SpO: ... Wettkampfteilnehmer haben das Anmeldeformular des Veranstalters vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen.
Die Kontrolle des Startpasses beinhaltet dann natürlich auch, ob die dortigen Angaben, hier insb. Verein, mit den Angaben im Anmeldeformular übereinstimmen. Wenn also der Start für einen anderen Verein oder unter anderer Bezeichnung erfolgen soll, kann der Startpass nicht verwendet werden, es muss also eine Tageslizenz gezogen werden.
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Und tschöh
Matwot
"Ich liebe es, wenn ein Plan funktioniert" Hannibal, A-Team
es geht halt um eine eindeutige identifikation der athleten. der namne allein reichtd afür eben nicht.
müller meier schulze vom verein x kann, muss aber nicht derselbe müller meier schulze sein, wenn auf der anmeldung verein y steht.
§ 17.1 SpO: ... Wettkampfteilnehmer haben das Anmeldeformular des Veranstalters vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen.
Was ist im Anmledeformular 'nicht wahrheitsgemäß', wenn der Athlet in dem Verein B ebenfalls Mitglied ist und für diesen startet will und einträgt?
Zitat:
Zitat von matwot
Die Kontrolle des Startpasses beinhaltet dann natürlich auch, ob die dortigen Angaben, hier insb. Verein, mit den Angaben im Anmeldeformular übereinstimmen. Wenn also der Start für einen anderen Verein oder unter anderer Bezeichnung erfolgen soll, kann der Startpass nicht verwendet werden, es muss also eine Tageslizenz gezogen werden.
Wo steht das 'natürlich' denn? Die 'Kontrolle des Startpass' bedeutet zunächst doch nur, das es diesen für diesen Athleten gibt, d.h. dass er keine Tageslizenz braucht, über einen Verein A eine Lizenz hat und dass er versichert ist. Wo steht aber dass der Anmeldungsverein B mit dem Startpass-Verein A übereinstimmen MUSS. Insbesondere da dieses nur für Meisterschaften explizit gefordert ist in der SpO.
Zitat:
Zitat von NBer
es geht halt um eine eindeutige identifikation der athleten. der namne allein reichtd afür eben nicht.
müller meier schulze vom verein x kann, muss aber nicht derselbe müller meier schulze sein, wenn auf der anmeldung verein y steht.
Der Athlet ist identifiziert (und versichert) mit Startpass (und ggf. Perso, wie manchmal üblich). Die Identifikation hat doch erstmal nichts damit zu tun für welchen Verein der Athlet dann startet, jedenfalls sehe ich da keinen explizit vorgeschriebenen Zusammenhang (geschweige denn das das überhaupt dann so kontrolliert würde .
Ich kenn' Beispiele von Athleten mit Startpass und Verein, die dann 'Rasenmähergemeinschaft Dingenskirchen' angegeben haben.
......Der Athlet ist identifiziert (und versichert) mit Startpass (und ggf. Perso, wie manchmal üblich). Die Identifikation hat doch erstmal nichts damit zu tun für welchen Verein der Athlet dann startet, jedenfalls sehe ich da keinen explizit vorgeschriebenen Zusammenhang (geschweige denn das das überhaupt dann so kontrolliert würde .
Ich kenn' Beispiele von Athleten mit Startpass und Verein, die dann 'Rasenmähergemeinschaft Dingenskirchen' angegeben haben.
es geht nicht nur um die identifikation vor ort, sondern zb muss ein veranstalter von landesmeisterschaften VOR dem rennen wissen, welche athleten für die landesmeisterschaftswertung in frage kommen. genauso entscheiden manche athleten nach der konkurrenz in den meldelisten, ob sie überhaupt antreten oder nicht. deswegen muss es eine eindeutige identifizierung bereits beim anmeldeverfahren geben, nicht erst am wettkampftag.
und was die "rasenmähergemeinschaften" betrifft.....wo kein kläger, da kein urteil. nur verlassen sollte man sich nicht darauf :-)