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Alt 24.11.2022, 16:13   #1976
qbz
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Registriert seit: 24.03.2008
Beiträge: 10.283
Zitat:
Zitat von Helmut S Beitrag anzeigen
Nein kann man nicht. Das ist völlig absurd. Das Entlastungspaket wird finanziert. So ist auch das Gutachten in dem Punkt zu verstehen.

Edit sagt noch: Was du vielleicht meinst ist "Gegenfinanzieren" - ein Begriff aus dem Haushaltumfeld. Davon steht aber im Gutachten nix.
Das Entlastungspaket wird ausschliesslich mit einem Staatskredit (= neuen Schulden) finanziert:

Deswegen: "Kredit(=schulden)finanzierte Gas- und Strompreisbremse" ist eine absolut korrekte Bezeichnung des Sachverhaltes. Mit einer temporären Erhöhung des Spitzensteuersatzes nur für die Gas-/Strompreisbremse (= Subvention) würde sich die Kreditaufnahme entsprechend verringern. (=Teilfinanzierung oder teilweise Gegenfinanzierung im Sprachgebrauch der Haushälter im ÖD).)

Für die Tilgung und Zinsen nimmt der Bund jährlich Kredite auf bzw. darf Schulden machen.

Gesetz zur Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes zur Reaktivierung und Neuausrichtung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds, § 26b

Geändert von qbz (25.11.2022 um 13:27 Uhr).
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