Zitat:
Zitat von Mo77
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§11 Absatz 3) oder mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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Das ist keine Beleidigung sondern eine offensichtliche Tatsache.
(Deine sicherlich folgende Belehrung werde ich ignorieren.)