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Zitat von zahnkranz
Dass einzelne Radfahrer nebeneinander fahren dürfen, ist relativ neu. Dazu gibt es unzählige Artikel, in denen auch Juristen zu Wort kommen und das ganze erläutern.
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Meines Wissens nach durften sie das schon immer, sofern sie den Verkehr nicht behindern. Um dieses Recht klarer zu formulieren, wurde der entsprechende Satz im Gesetz ganz sachte umformuliert, meint aber dieselbe Sache.
Aktuelle Fassung: Mit Fahrrädern darf nebeneinander gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird; anderenfalls muss einzeln hintereinander gefahren werden.
Alte Fassung: Mit Fahrrädern muss einzeln hintereinander gefahren werden; nebeneinander darf nur gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird.