Nachdem ja Bocholt jetzt endgültig abgesagt hat, ist es ja eine Überlegung wert.
Wie ist denn der Passus:
Muss die Veranstaltung nach dem 31.05.2021 wegen höherer Gewalt ausfallen, wird der Organisationsbeitrag unter Anrechnung der Aufwendung des Ausrichters erstattet.
zu verstehen. Kann man bei einem Jahr Pandemie noch von höherer Gewalt sprechen? Wohl kaum oder? Heißt das, dass eine Absage wegen Corona nach dem 31.05. nicht zur Rückzahlung führt?
Gruß
holti
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