Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Die Rechte als Radfahrer werden einem gnadenhalber gewährt, solange der Autofahrer dafür nicht nennenswert bremsen muss. Sonst nicht. Man ist definitiv ein Verkehrsteilnehmer zweiter Klasse.
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Das finde ich nun etwas negativ ausgedrückt. Natürlich sind schwerere und schnellere Fahrzeuge physikalisch im Vorteil bei Konflikten (mit dem PKW nehme ich mich in engen Baustellen auch in Acht, wenn daneben schwere Laster rollen, und ebenso ist man als Fußgänger ein Verkehrsteilnehmer zweiter Klasse, wenn es um kombinierte Fuß- und Radwege geht). Entscheidend ist die gegenseitige Rücksichtnahme und auch etwas Verständnis für die jeweils andere Seite - ich finde, Matthias beschreibt am Besten, wie sinnvolles Miteinander funktioniert.