Jemand, der sich dazu Gedanken gemacht hat:
https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC7869033/
Nach dem IfSG kann grundsätzlich eine Impfpflicht für eine bestimmbare Personengruppe festlegt werden. Diese Verpflichtung muss als grundrechtlicher Eingriff verhältnismäßig sein. Verhältnismäßig und damit verfassungsrechtlich gerechtfertigt ist ein Eingriff, wenn dieser ein legitimes Ziel verfolgt, geeignet und erforderlich, da kein anderes milderes Mittel zur Verfügung steht, und angemessen ist.
Ganz so einfach ist das alles also nicht. Aber ich finde, der hats relativ anschaulich erklärt.
Man wird sehen, was das Bundesverfassungsgericht dazu sagt. Eine Klage gegen eine Impfpflicht ist nämlich so sicher wie das Amen in der Kirche.