Zitat:
Zitat von petra_g
Die Entscheidung Zumutbarkeit vs. Unzumutbarkeit eines Radwegs ist Entscheidung des Radfahrers. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.
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Blödsinn. Grundsätzlich ist es eine Entscheidung der Verwaltungsbehörde, die eine Benutzungspflicht ausspricht oder nicht. Wir leben immer noch in einem Rechtsstaat und nicht im Wilden Westen.
Was ist denn das auch für eine unerträgliche Einstellung zum Miteinander. Wer zwingt dich mit 23mm Reifen auf 8bar mit dem Rennrad zu trainieren? Wäre doch auch zumutbar mit einem Gravelbike / Crosser / Treckingrad oder gar MTB seine Fitness zu verbessern.
Du möchtest als Teil einer verschwindend geringen Minderheit hier eine unglaublich hohe Zahl an anderen gesetzlich zwingen, etwas zu verändern, damit du dich bei der Ausübung deines Hobbys besser fühlst? Besuch eine Therapie.