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Zitat von qbz
10 Jahre lang klagte ein Chefarzt durch alle Instanzen (incl. EUGH) gegen das Erzbistum Köln und bekam jetzt Recht. Aufgrund des Urteils müssen künftig die kirchlichen Arbeitgeber ihre Sonderrechte bei der sog. Loyalitätspflicht zum Glück für die Arbeitnehmer endlich einschränken.
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Ich finde das gut. Krankenhäuser, Kindergärten, Schulen, Altenheime etc. sollten meiner Meinung nach generell nicht als Orte religiöser Verkündigung anerkannt werden, denn sie dienen vorrangig anderen Zwecken. Eine Kirche ist ein Ort der Verkündigung, aber ein Operationssaal nicht.
Vielleicht wird mein Argument deutlicher, wenn wir uns für die Zukunft eine zunehmende Zahl muslimischer Einrichtungen in Deutschland vorstellen. Muslimische Krankenhäuser, Schulen, Kindergärten und Altenheime in praktisch allen Städten und Gemeinden. Dort hätten wir dann ein Arbeitsverbot für Juden, Christen, Homosexuelle, Ungläubige – bei letzteren mit Ausnahme jener, die während des Ramadans arbeiten müssen – in dieser Zeit ist es den Muslimen verboten, zu arbeiten. Wollen wir das so?
Ich fände es daher besser, die Verkündigung auf die Kirchen, Moscheen und Synagogen zu beschränken. Dort gehört sie hin. Das sind ja keine prekären Einrichtungen, sondern meist wunderschöne Gebäude in den Herzen unserer Gemeinden. Ich denke, damit sollten die Religionsgemeinschaften gut leben können.