Zitat:
Zitat von Seyan
Der Veranstalter verschiebt die Veranstaltung um mehrere Monate oder bietet die Option, auf nächstes Jahr umzubuchen. Er weigert sich aber, das Geld zurückzuzahlen, wenn man keine von beiden Optionen nutzen möchte. Das ist so nicht in Ordnung, egal aus welchen Gründen ich beide Möglichkeiten ablehne. Das hat den Veranstalter auch nicht zu interessieren.
Ja, die Corona-Krise tut allen Veranstaltern weh. Und ja, ich verstehe, dass die alle mit dem finanziellen zu kämpfen haben. Das ändert aber nix daran, dass die Verschiebung eine Änderung am Vertrag darstellt und man nicht gezwungen werden kann, dieser Änderung zustimmen zu müssen. Man hat das Recht auf Rücktritt vom Vertrag.
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Du bist doch auch im anderen Thread zu diesem Thema aktiv, so dass dir die neue seit gestern geltende Rechtslage bekannt sein müsste?
Meine Argumentation, dass man sich im Interesse des Sports als Teilnehmer schon ernsthaft darum bemühen sollte, angebotene Ersatztermine auch wahrzunehmen, anstatt stumpf auf seinem vermeintlichen Recht zu bestehen, war primär ein Appell an die Vernunft der Triathleten.
Mit der Gesetzesänderung, die gestern den Bundesrat passiert hat, hat sich aber ganz unabhängig von diesen ethischen Gesichtspunkten, eben auch die Rechtslage angepasst:
Zitat:
Zitat von Verbraucherzentrale
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Es macht also wenig Sinn bei der aktuellen Rechtslage mit dem Anwalt zu drohen oder diesen einzuschalten.
Wer die Ersatzveranstaltung nicht wahrnehmen kann oder will und einen Gutschein des Veranstalters nicht einlöst, wird voraussichtlich sein Geld zurückbekommen, aber eben erst
Ende 2021 (sofern es den Veranstalter bis dahin noch gibt).