Zitat:
Zitat von NBer
Es ist aber nicht Aufgabe der Polizei die Gedankengänge und Motivationen einer Richterentscheidung nachzuvollziehen und zu interpretieren. Sie entscheiden nach bestem Wissen und Gewissen nach Lage vor Ort.
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Das doofe ist aber dass man ja nun an eine Verhältnismäßigkeitsprüfung gebunden ist.