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Zitat von PirateBen
Ja, in einigen Gebieten Bayerns durfte man im letzten Frühjahr nach 21.00 nicht mehr zum Joggen oder Radfahren draußen sein. Wurde zwar später von einem Gericht als unverhältnismäßig beurteilt, hat einem an den entsprechenden Tagen aber nichts geholfen.
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Danke, das liegt dann an der konkreten Umsetzung der kontaktbeschränkenden Massnahmen des Bundeslandes, also bei Söder und dem bayrischen Landtag, stand aber nicht im Bundesgesetz (Infektionsschutzgesetz) drin, das einfach Ausgangssperre als eine Möglichkeit für Kontaktbeschränkrung erlaubte, ohne die konkrete Ausgestaltung einer Ausgangssperre zu formulieren, was den Ländern oblag. Insofern log Annalena Baerbock, weil das bundesweite Infektionsschutzgesetz nie Jogging verboten hat, um mit dem Beispiel den Wegfall von kontakbeschränkenden Massnahmen im Bundesgesetz wie z.B. Ausgangssperre zu rechtfertigen.