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triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Startgeldrückerstattung
Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 31.03.2020, 19:26   #8
Bunde
Szenekenner
 
Registriert seit: 23.08.2015
Beiträge: 389
Na dann wiederhole ich hier mal meinen Beitrag aus dem Roth2020-Thread:

Zitat:
Zitat von Klugschnacker Beitrag anzeigen
  • Der Teilnehmer sagt seine Teilnahme ab. Für diesen Fall steht in den AGBs: "erklärt [der Teilnehmer] seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Startgeldes."
  • Der Veranstalter sagt die Veranstaltung ab. Für diesen Fall muss der Veranstalter meiner Meinung nach das komplette Startgeld zurück zahlen. Ein Verschulden des Veranstalters spielt keine Rolle.

Zitat:
Zitat von TriMartin Beitrag anzeigen
Vielleicht sollte man auch einen eigenen Thread zum Thema Startgeldrückerstattung aufmachen und die Varianten sammeln.
Ist hier zwar so halb off-topic, ich frage trotzdem mal (darf im Zweifelsfall auch gerne verschoben werden, sollte es einen Thread zu dem Thema geben): Ich hab die bisherigen Beiträge in diesem Threas so gedeutet, dass die Einbehaltung einer Bearbeitungsgebühr nicht rechtens ist, auch wenn das in den AGBs so gesagt wurde. Hab ich das richtig verstanden?

Wie sieht es mit der Rückzahlung von Teilnehmerbeiträgen aus, wenn der Veranstalter kein professionelle Organisation ist, sondern ein e.V., der ein Sportevent ohne Gewinnabsicht ausrichtet.

Gibt es hierzu juristische Fachmeinungen?

Dank und Gruß
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