etwas leichter zu lesen so:
Im Entgeltfortzahlungsgesetz steht ausdrücklich, dass der Arbeitgeber nur zahlen muss, wenn der Beschäftigte arbeitsunfähig wird, „ohne dass ihn ein Verschulden trifft“. Wer selbst schuld an seiner Erkrankung ist, bekommt auch mit gelbem Schein kein Gehalt mehr.
Ob eine Impfung nicht anzunehmen "eigenes Verschulden" ist, mag zwar strittig sein, aber erstmal ist das die Argumentation.
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