Zitat:
Zitat von Hafu
Es kämen jetzt zum Beispiel die gar nicht so wenigen Ungeimpften in Gesundheitseinrichtungen als Impflinge in Frage. Immerhin gibt es formal in zwei Monaten dort Impfpflicht.
Tatsächlich ist diese Impfpflicht aber so ausgestaltet, dass man als weiterhin ungeimpfte MFA, Krankenhausreinigungskraft oder KrankenpflegerIn selbst jetzt Ende Januar erstmal abwarten kann, wie diese einrichtungsbezogene Impfpflicht tatsächlich umgesetzt werden wird.
Alle Mitarbeiter unserer Klinikgruppe haben in diesen Tagen Post bekommen, in denen die einrichtungsbezogene Impfpflicht beschrieben und mögliche Konsequenzen erläutert werden. Zwar könnte es ab dem 15.3. im Einzelfall für Ungeimpfte zu Betretungsverboten und dann auch Freistellungen ohne Fortzahlung der Bezüge kommen.
Das entsprechende Schreiben endet aber mit dem für Impfverweigerer eher beruhigenden Satz: "Die Klinikleitung wird von sich aus keine Betretungsverbote aussprechen und auch proaktiv keine diesbezügliche Maßnahmen ergreifen."
Der schwarze Peter, zu entscheiden liegt, so will es die aktuelle Gesetzeslage alleine bei den lokalen Gesundheitsämtern, die vor dem Aussprechen von Betretungsverboten (nach gewissenhafter Einzelfallprüfung, für die sie mutmaßlich gar keine personelle Kapazitäten haben) laut Gesetzgeber auch die Funktionsfähigkeit der Einrichtungen für die sie zuständig sind, berücksichtigen sollen.
|
Übrigens:
Falls Ihr in Eurer Zeitung massenhaft Stellengesuche von ungeimpften Krankenschwestern / Pflegekräften ab dem 15.3. seht, geht mal davon aus, dass das Querdenker-Fakes sind!
https://twitter.com/verrauscht/statu...31560494981124