Ohne diese Ausnahme könnte man sich als Radfahrer ja schön rechts an der Ampel nach vorne schleichen, sich knapp (<1,5m) neben das Auto stellen und kaum geht es wieder los, den Autofahrer anzeigen.
In dem Fall hat halt der Fahrradfahrer den Sicherheitsabstand selbst nicht eingehalten. Ich denke nicht, dass es darum geht, dass die selben Beteiligten weit hinter der Kreuzung immer noch nicht den Abstand einhalten müssen.
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