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Alt 02.08.2020, 11:53   #39
Matthias75
Szenekenner
 
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Registriert seit: 12.12.2010
Ort: Hofheim a.T.
Beiträge: 5.132
Zitat:
Zitat von upado Beitrag anzeigen
Der Pkw-Fahrer hat zweifelsfrei eine Verkehrsunfallflucht begangen, weil du einen Schaden erlitten hast.

Du hast keine Verkehrsunfallflucht begangen, weil dazu ein Fremdschaden nötig ist. Laut deiner Schilderung, gab es keinen Kontakt zu den Pkw.

Wenn der Polizeibeamte der Meinung ist, dass du eine Verkehrsunfallflucht begangen hast und keine Verkehrsunfallanzeige aufnimmt, hat es sich der Strafvereitelung im Amte schuldig gemacht. Da du aber definitiv einen Schaden erlitten hast, liegt hier ein Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort durch den Pkw-Fahrer vor und dieser Stümper von Polizist hätte in jedem Fall eine Verkehrsunfallanzeige aufnehmen müssen!!!
§142 StGB zielt nicht auf „Verursacher“ oder Geschädigter ab, sondern auf Unfallbeteiligter.

Der ist dann im letzten Absatz definiert:

Zitat:
(5) Unfallbeteiligter ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann.
Das kann aber nicht nach einer Aussage ohne Anhörung der Gegenseite entschieden werden. Also müssen wohl zunächst mal alle Beteiligten angehört und geg. als Verursacher (vielleicht auch nur mit geringer Teilschuld) angesehen werden. Rechtlich korrekt wäre es vermutlich gewesen, vor Ort gleich die Polizei zu informieren und den Fall geg. mit zustzlichen Zeugenaussagen aufnehmen zu lassen. Wäre aber ein zu höher Aufwand gewesen. Nachträglich den Sachverhalt zu klären, dürfte für die Polizei zudem schwierig sein.

Dass sie die Datendes anderne Fahrer nicht rausrücken, ist klar -> Datenschutz. Sonst könnte ja jeder mit irgendeiner Begründung Fahrzeugdaten bei der Polizei abgreifen. Das geht sichern ur mit guter Begründung.

M.
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