Das wiederum ist nicht ganz so einfach:
Das Attest, das Jens oben beschrieb, gab es für "Zugehörigkeit zur Risikogruppe" - da war dann Schülerkontakt untersagt. Wenn der Chef zu blöd ist, dem Kollegen dann eine angemessene Aufgabe zu geben, dann kann der in seiner Zeit ja machen, was er will. Gelungene Außenwirkung ist natürlich eine andere Sache.
Bei Krankschreibungen steht der Grund für die Krankschreibung nicht dabei. Der Beschäftigte darf dann alles machen, was der Genesung nicht abträglich ist.
Viel Spaß beim Nachweis...
Ich glaube, dass das aber viel seltener auftritt als gemeinhin kolportiert.
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