Zitat:
Zitat von qbz
|
Ich habe deswegen die Landtagsfraktionen angeschrieben und die Abgeordneten gebeten, die geplante Gesetzesänderung abzulehnen. Nun habe ich eine ausführliche Antwort der Grünen aus dem Brandenburger Landtag erhalten. Sie beziehen sich darauf, dass sie "nur" die Wolfsverordnung an die Bestimmung im Bundesnaturschutzgesetz ( § 45 ) anpassen. Darauf schrieb ich Ihnen folgende Mail zurück:
Zitat:
Sehr geehrte Abgeordnete der Grünen Landtagsfraktion,
vielen Dank für Ihre detaillierte Antwort.
Als im Bundestag die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes ( § 45 ) zur Abstimmung stand, stimmte die Grüne Fraktion gegen die Änderung, welche den Abschuss beliebiger Wölfe erlauben soll. Die Grünen Abgeordnete Frau Steffe Lemke begründete in ihrer Rede ausführlich das Votum der Fraktion. Dabei wies sie darauf hin, dass die rechtliche Formulierung für einen Abschuss unzureichend sei, die Änderung jetzt den Abschuss eines ganzen Rudels erlaube, der Individuenbezug aus dem europäischen Recht aufgegeben würde und deswegen die Änderung dem EU-Recht widerspräche, weil ein präventiv Abschuss im EU-Recht nicht vorgesehen sei. Schauen Sie sich und bitte auch die Abgeordneten Ihrer Fraktion die Rede von Frau Lemke im Bundestag vor der Abstimmung am 28.1 im Landtag an. Sie finden diese in dem untenstehend zitierten Link, im Video ab Min. 23:40 . Sollen jetzt die von der Grünen Fraktion im Dez. 2019 im Bundestag vorgetragenen Argumente und das Abstimmungsverhalten der Bundestagsfraktion nicht mehr gelten, einfach weil ein Jahr vergangen ist?
https://www.bundestag.de/dokumente/t...zgesetz-673952
Ich bitte Sie und die Abgeordneten der Grünen-Fraktion die Anpassung den Änderungsantrag abzulehnen, insbesondere die Anpassung an den § 45a des Bundesnaturschutzgesetzes, und so wie im Bundestag 2019 abzustimmen.
|
Ich finde es schon etwas enttäuschend, dass die Grünen jetzt sogar bei einer Frage aus ihrem Kernbereich das Fähnlein einfach um 180 Grad drehen, sobald sie mitregieren.