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Alt 12.01.2021, 13:51   #110
Helmut S
Szenekenner
 
Registriert seit: 30.10.2006
Beiträge: 8.894
Ich argumentiere weder vom sauberen noch vom dopenden Sportler aus. Ich argumentiere vom Rechtsrahmen aus und in Bezugnahme auf die Debatte über die Verfassungsmäßigkeit des Anti-Doping Gesetzes. Letzteres als Beispiel für die Komplexität und die Einbettung solcher oder ähnlicher Fragen. Es mach ja keinen Sinn, sich in Forderungen zu versteigen, die rechtlich problematisch oder gar nicht haltbar sind. Solche Schwierigkeiten tauchen oft an Ecken auf, wo der arglose "Doping - Man müsste/sollte doch" Verfechter sie nicht vermutet.

Zitat:
Zitat von Hafu Beitrag anzeigen
[...] und dem Staat unterstellst, dass das Antidopinggesetz alleine dem Gesundheitsschutz des wissentlich dopenden Sportlers dient und den oben von mir erwähnten Begriff des Sportbetruges, den fast alle Länder in ihrer jeweiligen Antidopinggesetzgebung mittlerweile verankert haben, komplett ausklammerst.
Hier scheint ein Missverständnis vorzuliegen, das mache ich nicht und würde ich auch nicht tun. Der wichtigste Punkt für die Verfassungskonformität ist tatsächlich von mir oben angeführt:

Zitat:
Zitat von Helmut S Beitrag anzeigen
[...]Und gewichtige Argumentationen zielten damals auf den Profisport (z.B. Einkommensverlusten, Angriff auf den freien Wettbewerb und freie Berufsausübung etc.) ab.


Es is sogar so, dass ich den Gesundheitsschutz, der im Anti-Doping Gesetz verankert ist immer noch als recht schwaches Argument sehe:

Zitat:
Zitat von Hafu Beitrag anzeigen
Die versuchte (und akzeptierte) Argumentation über die "gesundheitliche Eigengefährdung" scheint mir übrigens nach wie vor kein besonders starkes Argument, denn die "sozialschädliche Auswirkung der Rechtsgutverletzung" sehe ich ehrlich gesagt nicht in der Schärfe, als das andere Gesetze (wie z.B. Arzneimittelgesetz oder Betäubungsmittelgesetz) hier nicht schon eingreifen würden.
Ich will hier auch nicht zu weit vom Thema weg,
  • ich wollte nur zeigen, dass die NADA an den staatlichen Rahmen gebunden ist und die Vorgehensweise der NADA insofern wohl auch konform ist
  • mit dem "Ausflug" zur Verfassungskonformität des Anti-Doping Gesetz (hinsichtlich der Aufgaben des Strafrechts) darstellen wie komplex das ist
  • ja, die Frage vom Captain ist berechtig. Ich kann sie aber nicht beantworten - dafür stelle ich sie mir auch selbst


Zitat:
Zitat von Hafu Beitrag anzeigen
[..] hat der Staat aufgrund der hohen gesellschaftlichen Bedeutung des Sports eine Fürsorgepflicht, indem er passende Rechtsnormen zur Sportausübung und im Falle des Profisportes auch zur Berufsausübung entwickelt.
Ich denke beides ist aktuell umgesetzt. Mir ging es auch nicht darum, was besser sein sollte, sondern darum wie es ist. Grund: Die Teilfrage (warum die Nada nicht veröffentlicht) ist ja klar zu beantworten. Für eine detaillierte rechtliche Würdigung dieser Begründung sollte man die Berater der Nada fragen. Spekulation: Ich fürchte aber, dass ist deutlich banaler als man meint, denn die Bezugnahme ist ja der §35 BDSG (Recht auf Löschung). Möglicherweise hat die NADA nur keine Lust sich permanent mit Löschanträgen auseinander zu setzen? Also lassen sie es gleich weg.

P.S. Andererseits schreiben sie was von "nicht verhältnismäßig" ... Hmmm .... frag drei Juristen und du hast drei Meinungen

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