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Alt 14.12.2018, 17:42   #264
DocTom
Szenekenner
 
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Registriert seit: 19.12.2016
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Beiträge: 9.986
Zitat:
Zitat von qbz Beitrag anzeigen
...
Neu war für mich der jetzt bezifferte Betrag von 55 Milliarden Euro Betrug. Der Haushalt für Entwicklungshilfe beträgt ca. 9, der von Bildung und Forschung 17 Milliarden in DE. Also eine irrwitzige Summe an Steuerbetrug in Europa allein durch die Cum-Ex-Betrügereien. Es kommen dann noch die Milliarden dazu, die in Steueroasen dem Fiskus entzogen werden...
weiha, es wird immer bedenklicher...

Zitat:
Zitat von https://www.gmx.net/magazine/politik/cum-ex-skandal-enthuellungsjournalist-schroem-ploetzlich-fadenkreuz-justiz-33463254
Neues Gesetz droht Informanten abzuschrecken

Sehr kritisch sehen Prantl, Schröm und viele andere Journalisten vor diesem Hintergrund das geplante Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (kurz: GeschGehG).

Trotz der von vielen Medienvertretern vorgetragenen Bedenken sei auch im überarbeiteten Entwurf der Informantenschutz nicht gewährleistet, sagt Schröm.

"Unternehmen haben demnach Anspruch auf die Information, wer ein Geschäftsgeheimnis verraten hat. Man kann uns Journalisten also dazu zwingen, unsere Informanten preiszugeben."

Strafverteidiger Grunst verweist auf Paragraf 5 des Gesetzentwurfs, wonach gestattet ist, ein Geschäftsgeheimnis zu veröffentlichen, wenn der Hinweisgeber die Absicht hat, das allgemeine öffentliche Interesse zu schützen.

Der Gesetzgeber habe den Bedarf, Whistleblower und Informanten von Journalisten zu schützen, also erkannt, sagt er.

Schröm reicht das aber nicht, weil die Formulierung nicht auf das Wesentliche abziele, die Relevanz der Enthüllung, sondern auf die persönliche Motivation des Informanten.

Was also, wenn die Motivation des Informanten nur darauf beruht, dem ungeliebten Chef eines auswischen zu wollen? Wird er dann bestraft, auch wenn die Enthüllung im Interesse der Öffentlichkeit ist?

"Das muss vor Gericht ausgefochten werden. Das kostet viel Zeit und Geld", kritisiert Schröm. Vor allem aber, betont er: "Die abschreckende Wirkung ist enorm."

Das GeschGehG dient der Umsetzung einer EU-Richtlinie von 2016.

Der Eindruck, der deutsche Gesetzgeber werfe Journalisten gezielt Knüppel zwischen die Beine, rührt auch daher, dass diese Richtlinie im englischen Originaltext mitnichten auf die persönliche Motivation des Informanten abstellt, sondern in erster Linie auf die Bedeutung der Enthüllung für die Allgemeinheit.

Für das Europaparlament ist entscheidend, dass der Informant dem "Zweck" dient, öffentliches Interesse zu schützen. Aus welcher Motivation heraus er das tut, ist hier zunächst nicht relevant.

Sofern an der deutschen Gesetzesfassung nicht nachgebessert werde, hätten Journalisten in Deutschland "bald ein Riesenproblem", sagt Schröm.

Es ist offensichtlich, dass sich daraus auch ein "Riesenproblem" für die Gesellschaft ergäbe: Skandale aus sensiblen Bereichen wie Politik und Wirtschaft würden so häufiger im Verborgenen bleiben.
die aufdeckenden Journalisten werden von schweizer Banken angezeigt und die hamburger Staatsanwaltschaft greift das auf.

Was für ein scheiXX System hier, das solcherlei Ermittlungen mit der Begründung des "Verrates von Geschäftsgeheimnissen (von betrügerischen Bankenberatungen)" gegen Whistleblower möglich sind.
nur meine Meinung
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„Der Horizont vieler Menschen ist wie ein Kreis mit Radius Null. Und das nennen sie dann ihren Standpunkt.„

Albert Einstein (1879 – 1955)
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