Aber es geht doch oben auch um den Tatbestand der Entsorgung. Ärmlinge in den Müllbereich an den Verpflegungsstationen zu werfen ist also auch nicht gestattet?
Auszug aus der SpO 2017
Der Athlet hat - wenn eine Kiste für die Ausrüstung bereitgestellt wird - jegliches bereits genutztes Equipment nach dem Wechsel in der Box zu verstauen. Wird dem Athleten keine Box oder adäquates zur Verfügung gestellt, hat er seine gesamte Ausrüstung in unmittelbarer Nähe zu seinem Fahrrad zu deponieren. Ein Verstoß wird mit einer Verwarnung geahndet.
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