Zitat:
Zitat von Roini
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Dieselben Erfahrungen bei mir. (und 15km einfache Pendelstrecke).
Sobald 50km/h erlaubt sind, wird man al 35km/h fahrender Fahrradfahrer als Verkehrshindernis interpretiert und überholen ist dann auch maximal eng erlaubt.
Die seit zwei Jahren vorgeschriebenen 1,5m-Seitenabstand werden fast immer nur als Empfehlung und nicht als Gebot interpretiert. Ohne Gegenverkehr hält die Mehrzahl der Überholenden die 1,5m ein (was ein starkes Indiz dafür ist, dass die Regel sich mittlerweile herumgesprochen hat), aber mit Gegenverkehr drängelt man sich dann halt im Zentimeterabstand irgendwie vorbei, denn wichtiger als die Einhaltung der StVO ist es, keine Zeit beim Autofahren zu verlieren.